Die Anmeldung einer Geburt beim Standesamt Würzburg ist ein wichtiger Schritt, um die Existenz Ihres Kindes offiziell zu dokumentieren und die notwendigen Dokumente für zukünftige administrative Zwecke zu erhalten.
Wer ist zur Anzeige der Geburt verpflichtet?
Grundsätzlich sind die Eltern zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Darüber hinaus haben auch andere Personen, die bei der Geburt anwesend waren oder von der Geburt wissen, das Recht und unter bestimmten Umständen die Pflicht, die Geburt anzuzeigen. Sie sind verpflichtet, alle Angaben zu machen, die das Krankenhaus nicht liefern kann.
Bei der Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Die Verwaltung der Einrichtung erhebt die Daten der Eltern und lässt sich die erforderlichen Urkunden und Nachweise vorlegen. Dies kann auch die Bestimmung der Vornamen des Kindes beinhalten.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Eltern persönlich beim Standesamt vorsprechen müssen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn zum Beispiel keine schriftliche Anzeige möglich ist. In solchen Fällen muss die Geburt des Kindes beim Standesamt mündlich angezeigt werden.
Anzeigepflichtige Personen
- Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist.
- Jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Vaterschaft und Mutterschaft
Die Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Der Vater des Kindes ist grundsätzlich der Ehemann der Mutter. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren worden, gilt dieser als Vater, wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod geboren wurde.
Ist die Mutter geschieden und ist das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren worden, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes. Lebt die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in keiner Ehe, kann ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. Dies gilt auch, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Die Vaterschaft kann auch bereits vor der Geburtsbeurkundung anerkannt werden.
Geburtsanmeldung: Wo und wann?
Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind innerhalb einer Woche beim örtlich zuständigen Standesamt anmelden. In Würzburg ist dies das Standesamt Würzburg.
Geburt in einer Würzburger Klinik oder im Geburtshaus
Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus, Geburtshaus oder einer geburtshilflichen Einrichtung zur Welt gekommen ist, benachrichtigt diese Einrichtung das zuständige Standesamt und übermittelt die Geburtsbescheinigung. Die Einrichtung leitet die Informationen an das zuständige Standesamt weiter.
Geburt außerhalb einer Einrichtung
Wenn Ihr Kind nicht in einer Klinik oder einem Geburtshaus zur Welt gekommen ist, erhalten Sie eine von der Hebamme ausgestellte und unterschriebene Geburtsanzeige. Diese müssen Sie gemeinsam mit den weiteren Unterlagen bei einem persönlichen Termin beim Standesamt vorlegen.

Benötigte Unterlagen
Für die Anmeldung der Geburt benötigen Sie die Geburtsbescheinigung. Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung geboren wurde, wird diese von der Einrichtung an das Standesamt übermittelt. Wurde Ihr Kind zu Hause geboren, stellen Hebammen, Geburtshelfer oder Ärzte die Geburtsbescheinigung aus.
Zusätzliche Unterlagen können erforderlich sein:
- Bei verheirateten Eltern: Ihre Eheurkunde oder Ihr Eheregister mit Auflösungsvermerk (Scheidungsdatum oder Sterbetag).
- Bei nicht verheirateten Eltern: Anerkennung der Vaterschaft (falls noch nicht erfolgt).
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Elternteils: Geburtsurkunden oder Eheurkunden aus dem Ausland im Original. Wenn diese nicht in internationaler Form vorliegen, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Der Übersetzer muss vor einem deutschen Gericht anerkannt und beeidigt sein.
- Bei Spätaussiedlern: Zusätzlich zur Geburtsanzeige und Ausweisdokumenten ggf. Vertriebenenausweis oder Namenserklärung gemäß § 94 BVFG.
Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Namensgebung des Kindes
Sie als Eltern können die Vornamen Ihres Kindes bestimmen. Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, führt Ihr neugeborenes Kind seinen Namen nach deutschem Recht. Alternativ können Sie auch Ihr Heimatrecht wählen.
Wenn Sie sich nach der Geburt des Kindes noch nicht auf einen Namen festgelegt haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats nach der Geburt dem Standesamt mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist das Standesamt verpflichtet, dies dem zuständigen Familiengericht mitzuteilen, welches dann einen Elternteil für die Namensbestimmung festlegen wird.
Geburtsurkunden und Bescheinigungen
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie eine Geburtsurkunde, wenn die Namen des Kindes bereits feststehen. Andernfalls erhalten Sie zunächst eine Geburtsbescheinigung. Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person und wird für verschiedene administrative Zwecke benötigt, wie z. B. die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer oder für Anmeldungen bei Krankenkassen und Behörden.
Das Standesamt erledigt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch. Dies ist für die Ausstellung eines Kinderausweises und für die Eintragung des Kindes in die Lohnsteuerkarte wichtig.
Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.
Sollten Sie eine Geburtsurkunde verloren haben oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister benötigen, müssen Sie diesen kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.
Besondere Situationen
Mein Kind ist totgeboren (Sternenkind)
Kinder, die tot geboren werden oder kurz nach der Geburt versterben, werden als Sternenkinder bezeichnet. Eltern eines Sternenkindes können die Geburt ihres Kindes beim Standesamt dokumentieren lassen und ihm somit offiziell eine Existenz geben. Falls gewünscht, können Sie beim Standesamt eine Bescheinigung für Ihr Sternenkind erhalten.
Ich bin Deutsche und habe ein Kind im Ausland geboren
Sie können die Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes nachbeurkunden lassen, müssen dies aber nicht. Ausländische Geburtsurkunden werden in Deutschland anerkannt.
Auslandsbeteiligung
Sollten Sie selbst oder der Vater des Kindes im Ausland geboren worden sein oder die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, beachten Sie bitte die Hinweise zur Auslandsbeteiligung, die gesonderte Regelungen beinhalten können.
Klinikum Würzburg (KWM) - Informationen zur Geburt
Das Klinikum Würzburg (KWM) bietet umfassende Informationen und Unterstützung rund um die Geburt.
Vorbereitung auf die Geburt
- Online-Anmeldung: Registrieren Sie sich für die Online-Anmeldung zur Geburt im Patientenportal des KWM.
- Infoabende: Nehmen Sie an Online-Infoabenden teil, bei denen Gynäkologen, Hebammen und Kinderärzte Einblicke in die Abläufe rund um die Geburt geben.
- 360°-Einblick: Werfen Sie vor der Geburt einen virtuellen Blick in die Kreißsäle und Räumlichkeiten des KWM.
Moderne Entbindung im KWM
Das Team im Kreißsaal des KWM betrachtet jede Geburt als individuelles Ereignis und unterstützt Sie dabei, Ihre Geburt selbstbestimmt zu gestalten. Sie bieten eine angenehme Atmosphäre mit vielfältigen geburtserleichternden und entspannenden Möglichkeiten. Sie können in verschiedenen Gebärpositionen entbinden.
Geburtserleichternde Methoden:
- Entspannungsbäder
- Aromaöle
- Herkömmliche Schmerzmittel
- Homöopathie und Akupunktur (durch spezialisierte Kolleginnen)
- Schmerzerleichternde Anästhesien (z. B. PDA)
Hebammenkreißsaal
Das KWM bietet ein Zusatzangebot für gesunde Frauen mit unkomplizierten Schwangerschaften, die ihre Geburt so selbstbestimmt wie möglich erleben möchten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite > Hebammenkreißsaal.
Enger Kontakt zwischen Eltern und Kind (Bonding)
Direkt nach der Geburt steht der Hautkontakt zwischen Ihnen und Ihrem Baby im Vordergrund. Dieses Bonding fördert den Aufbau der Eltern-Kind-Beziehung, stabilisiert die Körperfunktionen des Babys (Atmung, Blutzucker, Temperatur) und baut Geburtstress ab. Es unterstützt zudem den Stillbeginn.

Bonding in besonderen Situationen:
- Bei Kaiserschnittgeburten findet Bonding bereits im OP statt.
- Bei Frühgeborenen ermöglichen Kinderärzte Bonding je nach Zustand und Reife.
- Wenn Bonding aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, wird es sobald wie möglich nachgeholt.
Kolostrum - Die erste Milch
Jede Mutter produziert bereits in der Schwangerschaft Kolostrum, das als Immuncocktail dient und das Baby vor Infektionen und Komplikationen schützt. Es begünstigt den Aufbau einer gesunden Darmflora und ist besonders für früh- und krankgeborene Babys lebenswichtig.
Rooming-in
Das KWM praktiziert 24-Stunden-Rooming-in, um eine ungestörte Mutter-Kind-Beziehung zu ermöglichen. Das erfahrene Pflegeteam steht jederzeit für Rat und praktische Hilfe zur Verfügung.
Stillen
Das Team wird durch qualifizierte Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC unterstützt. Die WHO empfiehlt ausschließliches Stillen im ersten Lebenshalbjahr und bis zum zweiten Geburtstag ergänzend zur Beikost. Muttermilch passt sich der Entwicklung des Kindes an und schützt vor Infektionen. Sie stärkt auch die Eltern-Kind-Bindung.
Auch Mütter, die nicht stillen möchten, werden im babyfreundlichen Krankenhaus gut betreut. Sie können Kolostrum spenden und erhalten individuelle Beratung zur Nahrungswahl, Zubereitung und Fütterungstipps zur Förderung der Eltern-Kind-Bindung.
Besuchszeiten und Familienzimmer
Informationen zu den Besuchszeiten finden Sie auf der Seite > Besucher-Informationen. Bei Verfügbarkeit bietet das KWM Familienzimmer für die junge Familie an.
Hebammennachsorge und Stillgruppen
Für die Wochenbettbetreuung wird eine Hebamme für zu Hause empfohlen. Eine Übersicht freiberuflicher Hebammen finden Sie unter gkv-spitzenverband.de.
Stillgruppen bieten Unterstützung bei Fragen zu Stillen, Schlafen, Entwicklung, Tragen und Beikosteinführung. Hier treffen sich ausgebildete Fachkräfte und Mütter zum Austausch.
Das Still-Café findet jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat im 5. OG der Missio Kinderklinik statt.
Sollten Sie keine Hebamme für die Wochenbettbetreuung gefunden haben, bietet das KWM eine Nachsorgeambulanz an. Dort werden Sie von Klinik-Hebammen betreut und beraten, erhalten Tipps zur Säuglingspflege und zum Stillen/zur Ernährung und es wird auf die Gewichtszunahme des Babys geachtet. Die Nachsorgeambulanz ist keine Notfallambulanz.
Kurse und Vorträge
Das KWM bietet Kurse und Vorträge rund um die Geburt bis zum 1. Lebensjahr an. Termine können über das Patientenportal gebucht werden.
Besondere Geburtslagen und Mehrlingsschwangerschaften
Steißlagen oder Beckenendlagen
Etwa 5% aller Babys liegen bei Geburt in Steiß- oder Beckenendlage. Das KWM berät Mütter mit Steißlagenbabys ab der 36. Schwangerschaftswoche. Trotz der Risiken und des teilweise verloren gegangenen Wissens um Beckenendlagengeburten in Deutschland, bemüht sich das KWM, eine natürliche Geburt zu ermöglichen. Mit Ihnen wird gemeinsam der beste Weg für Ihr Baby besprochen. Manchmal wird eine äußere Wendung in die Schädellage vorgeschlagen. Natürliche Beckenendlagengeburten werden engmaschig medizinisch betreut.
Mehrlingsschwangerschaften
Bei Zwillingen gibt es je nach Lage des vorangehenden Kindes und anderen Kriterien die Möglichkeit einer natürlichen Geburt. Bei Drillingen ist die Entbindung meist per Kaiserschnitt geplant. Die Planung erfolgt individuell in einem Beratungsgespräch.
Wachstumsschwierigkeiten des Kindes im Mutterleib
Die Schwangerenvorsorge im KWM fängt viele potenzielle Erkrankungen ab. Sollten Feten entdeckt werden, die zu klein für das Schwangerschaftsalter erscheinen, wird in Zusammenarbeit mit Ihrem Gynäkologen die Ursache (z. B. Mangelversorgung durch die Plazenta) ermittelt und der Einfluss auf Entbindungszeitpunkt und -weise geprüft.
Kaiserschnittentbindung
Im Verlauf jeder Geburt kann sich die Notwendigkeit eines Kaiserschnitts ergeben, der nur in seltenen Fällen notfallmäßig durchgeführt werden muss. Alle beteiligten Berufsgruppen sind im Bereitschaftsdienst. Die übliche Betäubungsform ist die Spinalanästhesie. Bei stabilen Situationen ist der Partner willkommen.
Kaiserschnitt - Vom Kreißsaal zum Wochenbett - Kompletter Ablauf
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