Vorsorgeuntersuchungen: Was die Techniker Krankenkasse (TK) ab 35 Jahren abdeckt

Viele Menschen möchten ihren Gesundheitszustand kennen, auch wenn sie nicht akut krank sind. Um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und die Gesundheit langfristig zu erhalten, sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen essenziell. Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, bestimmte Präventionsmaßnahmen anzubieten. Die Techniker Krankenkasse (TK) übernimmt dabei Kosten für eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen, wobei das Alter und das Geschlecht eine Rolle spielen.

Der Check-up 35: Gesetzliche Grundlage und TK-Leistungen

Ab dem 35. Lebensjahr bieten die gesetzlichen Krankenkassen allen Versicherten alle zwei Jahre einen kostenlosen Gesundheits-Check an, den sogenannten Check-up 35. Die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung dieser Untersuchung liegt bei den Krankenkassen. Die Techniker Krankenkasse (TK) integriert diesen Check-up in ihr Leistungsspektrum.

Für Versicherte unter 35 Jahren bieten einige Krankenkassen, darunter auch die TK, diesen Check-up als sogenannte Satzungsleistung an. Dies bedeutet, dass es sich um eine freiwillige Zusatzleistung handelt, die in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgelegt ist. Bei Vorliegen bestimmter Risikofaktoren kann die TK diesen Check-up auch für jüngere Versicherte anbieten, und zwar in der Regel alle drei Jahre.

Der "Check-up für Versicherte unter 35" ist eine präventive Gesundheitsuntersuchung. Sie dient dazu, häufig auftretende Erkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Der Anspruch auf diese Vorsorgeuntersuchung besteht auch ohne konkrete Krankheitssymptome.

Ab dem Alter von 35 Jahren steht Ihnen der Check-up unabhängig von Risikofaktoren jedes dritte Jahr zu. Die TK übernimmt die Kosten im Rahmen einer Satzungsleistung nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Ab einem Alter von 35 Jahren ist der Check-up jedes dritte Jahr möglich, wobei lediglich die TK-Gesundheitskarte in der Praxis vorgelegt werden muss. "Jedes dritte Jahr" bedeutet: Wenn Sie in einem Jahr einen Gesundheits-Check-up in Anspruch genommen haben, darf Ihr Arzt oder Ihre Ärztin in den beiden folgenden Kalenderjahren diese Untersuchung nicht noch einmal über die TK-Gesundheitskarte abrechnen. Haben Sie zum Beispiel im November 2023 einen Gesundheits-Check-up durchführen lassen, ist der nächste ab Januar 2026 möglich.

Grafik, die den Zeitstrahl für den Check-up 35 und die Leistungen der TK für unter 35-Jährige mit Risikofaktoren veranschaulicht.

Inhalte und Ablauf des Check-ups 35

Meist führt der Hausarzt die entsprechenden Untersuchungen im Rahmen des Check-ups durch. Eingangs erfolgt ein Gespräch mit dem Arzt über mögliche Vorerkrankungen und Risikofaktoren. Daran schließen sich die einzelnen Untersuchungen an. Dazu gehört die Überprüfung der inneren Organe wie Herz und Lunge sowie des Bewegungsapparats. Zur Kontrolle auf mögliche Herz-Kreislauf-Erkrankungen findet die Messung des Blutdrucks statt. Aufschluss über mögliche innere Erkrankungen geben eine Blutprobe und eine Urinuntersuchung. Abschließend wertet der Arzt mit dem Patienten die Untersuchungsergebnisse aus. Sollten Krankheitssymptome festgestellt worden sein, erfolgt die entsprechende Heilbehandlung.

Im Detail beinhaltet die ärztliche Untersuchung:

  • Anamnese: Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese zur Erstellung eines Risikoprofils.
  • Körperliche Untersuchung: Ein Ganzkörperstatus, bei dem unter anderem der Blutdruck gemessen, das Herz abgehört und der Impfstatus überprüft wird.
  • Blutuntersuchung: Analyse auf Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride und Nüchternplasmaglucose.
  • Urinuntersuchung: Untersuchung auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit.

Abschließend wertet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Ergebnisse der Untersuchung aus und gibt bei Bedarf Tipps für einen gesünderen Lebensstil.

Besondere Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen der TK

Neben dem allgemeinen Check-up 35 übernimmt die TK die Kosten für weitere spezifische Vorsorgeuntersuchungen, die je nach Alter und Geschlecht relevant sind:

Vorsorge für Frauen

  • Genitaluntersuchung (Pap-Abstrich): Ab 20 Jahren einmal pro Jahr zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Gynäkolog:innen.
  • Test auf Chlamydieninfektion: Bis 25 Jahre jährlich bei Gynäkolog:innen. Für den Test kann eine Urinprobe abgegeben werden, manchmal wird auch ein Abstrich vorgeschlagen (dieser ist eine Privatleistung).
  • Brust- und Hautuntersuchung: Ab 30 Jahren zusätzlich zur Krebsvorsorge bei Gynäkolog:innen. Frauen werden zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust eingewiesen.
  • Kombiniertes Screening (zytologische Untersuchung und HPV-Test): Ab 35 Jahren alle drei Jahre bei Gynäkolog:innen.
  • Hautkrebs-Screening: Ab 35 Jahren alle zwei Jahre. Dabei wird die Haut des gesamten Körpers untersucht. Dies darf nur von Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung und entsprechender Genehmigung erfolgen. Hautärzte ohne diese Genehmigung bieten es oft als Selbstzahlerleistung an.
  • Darmkrebsfrüherkennung: Ab 50 Jahren als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl (bei Hausärzt:innen, Gynäkolog:innen oder Internist:innen). Neu seit 1. April 2025: Ab 50 Jahren wahlweise alle 2 Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren.
  • Mammographie-Screening: Ab 50 bis 75 Jahren erhalten Frauen alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs. Seit 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den Zentralen Stellen melden. Ab Januar 2025 erfolgen Einladungen per Post.
  • Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft: Die TK übernimmt die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft. Bei normalem Verlauf finden diese im Abstand von vier Wochen statt.

Vorsorge für Männer

  • Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata: Ab 45 Jahren jährlich beim Urologen, bei Ärzt:innen für Allgemeinmedizin oder Internisten.
  • Hautkrebs-Screening: Ab 35 Jahren alle zwei Jahre.
  • Darmkrebsfrüherkennung: Ab 50 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl (bei Hausärzt:innen, Urologen oder Internist:innen) oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
  • Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader: Ab 65 Jahren einmaliger Anspruch bei bestimmten Hausarztpraxen, Urologen, Internisten und Chirurgen mit entsprechender Genehmigung.

Vorsorge für Kinder und Jugendliche

Von der Geburt bis zur Volljährigkeit sind eine Reihe von Untersuchungen zur Früherkennung, Vorsorge und Impfungen auf Kosten der Krankenkassen vorgesehen:

  • U-Untersuchungen: In den ersten sechs Lebensjahren insgesamt zehn Untersuchungen (U1 bis U9, inklusive U7a) zur Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen.
  • Regelimpfungen: Unter anderem zu Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps und Röteln.
  • Zahnärztliche Vorsorge: Sechs Untersuchungen zwischen dem 6. Lebensmonat und dem 6. Lebensjahr sowie jährliche Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren.
  • Jugendgesundheitsuntersuchung (J1): Für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren zur Check der körperlichen Verfassung und seelischen Entwicklung.
  • HPV-Impfung: Kostenübernahme für Mädchen und Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren nach ärztlicher Beratung.
  • RSV Prophylaxe: Passive Immunisierung für Neugeborene und Säuglinge durch die einmalige Gabe des Antikörpers Nirsevimab.
Infografik mit den wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen für Männer und Frauen ab 35 Jahren.

Weitere Leistungen der TK im Bereich Vorsorge

Die Techniker Krankenkasse übernimmt auch die Kosten für verschiedene Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Dazu gehören unter anderem Auffrischungsimpfungen gegen Tetanus und Diphtherie, Keuchhusten, Masern sowie Impfungen gegen Pneumokokken, Grippe, Gürtelrose und FSME. Auch die RSV-Impfung wird für bestimmte Altersgruppen und Risikogruppen übernommen.

Zudem bietet die TK ein Bonusprogramm an. Wer regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann, erhält einen finanziellen Zuschuss oder andere Boni. Dies gilt auch für zahnärztliche Kontrollbesuche, die sich auf die Zuschüsse bei Zahnersatz auswirken.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Es gibt auch Vorsorgeuntersuchungen und Tests, die von Arztpraxen als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden. Diese sind nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten und werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Der Nutzen dieser IGeL ist oft umstritten. Patienten sollten solche zusätzlichen Angebote vor einer Zustimmung prüfen und Rücksprache mit ihrer Krankenkasse halten, ob kostenpflichtige Zusatzbehandlungen im Einzelfall sinnvoll sind.

Ein Beispiel für eine Leistung, die im Rahmen des Check-ups 35 einmalig angeboten wird, ist das Screening auf Hepatitis B und C. So sollen unentdeckte Infektionen frühzeitig erkannt und behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern.

Gynäkologische Krebsvorsorge: Alles, was du über Gynäkologische Krebsvorsorge wissen musst

Die Techniker Krankenkasse informiert, dass rund jeder vierte berechtigte Versicherte den Gesundheits-Check-up 35 im vergangenen Jahr in Anspruch genommen hat. Es wird gehofft, dass durch die Anpassung der Intervalle und eine offensivere Ansprache durch die Ärzte die Inanspruchnahme weiter steigt.

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