Die Diskussion um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, hat weitreichende Folgen für Frauenärztinnen und ihre Patientinnen. Während einige Männer systematisch Ärztinnen anzeigen, die auf ihren Webseiten über Schwangerschaftsabbrüche informieren, fordern Medizinerinnen Rechtssicherheit und Transparenz.
Der Fall Ulrike Fritz und die Verunsicherung von Ärzten
Eine Frauenärztin aus der Region Stuttgart, die anonym bleiben möchte und hier "Ulrike Fritz" genannt wird, bietet ein breites medizinisches Spektrum an. Bis vor Kurzem gehörte dazu auch die Information über Schwangerschaftsabbrüche. Obwohl sie den Eingriff selbst nicht durchführt, erklärte sie Patientinnen selbstverständlich, was auf sie zukommt, wie viel Zeit sie für eine Entscheidung haben und welche Praxen oder Kliniken den Abbruch anbieten. Dafür hatte sie stets entsprechende Visitenkarten oder Flyer parat.
Diese Praxis ist jedoch ins Wanken geraten. Ulrike Fritz befürchtet, dass ihre Nennung mit ihrem wahren Namen zu einer Anzeige durch Männer führen könnte, die bundesweit systematisch Frauenärztinnen anzeigen, die auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informieren oder ihn anbieten. Diese Männer argumentieren, dass Ärztinnen mit dem bloßen Hinweis auf ihrer Internetseite gegen das Werbeverbot des Paragrafen 219a verstoßen. Auch das Verbreiten von Schriften zu Schwangerschaftsabbrüchen listet der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches als strafbar auf.

Das Werbeverbot bleibt bestehen: Kompromisse und Unsicherheit
Ulrike Fritz fordert Rechtssicherheit. Diese kann sie auch nach dem Kompromiss, den die große Koalition in der Woche vor Weihnachten ausgehandelt hat, nicht erkennen. Der Kompromiss sieht vor, dass die Listen mit den Adressen von Praxen und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, nur von Beratungsstellen an Frauen gegeben werden dürfen. Die Politik ist unentschieden darüber, was als Werbung und was als Information gilt. Noch im Januar soll ein Gesetzestext vorliegen. Abgeschafft wird das Werbeverbot jedoch nicht, was den Plan der selbst ernannten Lebensschützer aufgehen lässt.
Für Maria Wersig, die Vorsitzende des Juristinnenbundes und Professorin an der Fachhochschule Dortmund, ist dies ein bewusstes "Zündeln", das zu einer enormen Verunsicherung bei den Ärztinnen und Ärzten geführt hat. Die Politik ist gespalten: Während die SPD sich für eine Abschaffung des Paragrafen 219a einsetzt, halten CDU und CSU an dessen Kern fest. Die Reform des Paragrafen 219a, die vorsieht, dass Ärzte zwar auf ihren Webseiten informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, aber keine Angaben zu den Methoden machen dürfen, wird von vielen als unzureichend kritisiert.
Die Realität in der Praxis: Geduld, Vertrauen und eingeschränkte Aufklärung
Ulrike Fritz ist Frauenärztin aus tiefer innerer Überzeugung. Die 59-Jährige führt eine Ein-Frau-Praxis in der Region Stuttgart und begleitet ihre Patientinnen geduldig und vertrauensvoll. Das starke Vertrauensverhältnis zu ihren langjährigen Patientinnen ist ein Ergebnis ihrer Zeit und Aufmerksamkeit. Dennoch hat sie die Flyer und Visitenkarten ihrer Kollegen weit weggepackt. Sie nennt den Frauen, die danach fragen, zwar noch Adressen und Namen, doch diese müssen sich diese nun eigenhändig notieren. Fritz empfindet das selbst als äußerst schizophrenes Vorgehen: "Ich will, dass Frauen Bescheid wissen", sagt sie.
In ihrer Praxis kommen im Schnitt auf ein Quartal 120 Schwangerschaften, etwa vier Frauen pro Monat wollen abbrechen. Oft wollen sie erst gar keinen Mutterpass, sondern nur wissen, wo und wie sie ihre Schwangerschaft so schnell wie möglich beenden lassen können. Zu ihren Patientinnen gehören Akademikerinnen, Frauen, die die deutsche Sprache nur bruchstückhaft beherrschen, und seit Neustem auch geflüchtete Frauen. Fast alle sind verunsichert. Ulrike Fritz sieht es als ihre Aufgabe, ihren Patientinnen beizustehen und erklärt, was bei einem Abbruch geschieht.
Weniger Abtreibungspraxen und die Bedeutung von Information
Die Zahl der Praxen, die Abbrüche anbieten, nimmt nicht nur in der Region Stuttgart ab. Auch bundesweit bestätigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes diese Entwicklung. Aktuell gibt es 1170 Kliniken oder Praxen bundesweit, im Jahr 2003 waren es noch 2050. Die Zahl der Abtreibungen bleibt jedoch konstant bei 59 je 10 000 Frauen. "Wo, wenn nicht in einer Frauenarztpraxis, ist der Ort für Gespräche darüber?", fragt Ulrike Fritz.
Abtreibung? Ich entscheide! | Radikale Ideale | SWR Doku
Prozesse gegen Ärztinnen: Kristina Hänel und Nora Szász
Dass sie womöglich tut, was sie nicht darf, wurde Ulrike Fritz erst bewusst, als sie vom Prozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel hörte. Am 12. Oktober 2018 wurde Hänel in zweiter Instanz zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Hänel informiert auf ihrer Homepage darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt und sieht sich als Aktivistin für das Recht auf Information. Sie betont, dass Frauen einen Anspruch auf Information hätten und diese nicht auf "prangerartigen Seiten der Lebensschützer" suchen müssten.
Der Richter zollte ihr bei der Urteilsverkündung Sympathie und machte deutlich, dass er Hänel verurteilen müsse, aber das Urteil wie einen Orden tragen solle. Die für den 28. Januar angesetzte Verhandlung gegen die Kasseler Ärztin Nora Szász wurde vom zuständigen Richter vertagt, da er den Gesetzentwurf abwarten will. Ungeachtet dessen gehen die bundesweiten Frauenproteste am 26. Januar für die Abschaffung des Paragrafen 219a weiter.
Der Fall "Markus" und die Debatte um Paragraf 219a
Ein anonymer Mann, hier "Markus" genannt, gibt an, systematisch Ärztinnen anzuzeigen, die auf ihren Webseiten über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Er nennt dies ein "Hobby" und begründet sein Vorgehen wissenschaftlich, indem er sich auf den Beginn des menschlichen Lebens bei der Befruchtung beruft. Seine Argumentation, die auch auf fehlerhaften biologischen Annahmen beruht, spiegelt eine breitere Debatte wider, in der biologische Fakten unterschiedlich interpretiert werden.
Die Debatte um den Paragrafen 219a wird auch durch die Tatsache erschwert, dass Männer wie "Markus" oder Politiker wie Jens Spahn sich lautstark äußern, obwohl sie die Erfahrung einer ungewollten Schwangerschaft nicht selbst nachvollziehen können. Diejenigen, die eine solche Entscheidung getroffen haben, werden dabei oft nicht gehört.
Internationale Entwicklungen und die Situation in Deutschland
Europaweit gibt es interessante Entwicklungen: Irland hat kürzlich einen großen Schritt gemacht, indem es den Schwangerschaftsabbruch legalisiert hat. In Kanada gibt es seit vielen Jahren keine Regelung im Strafgesetzbuch mehr. Eine Untersuchung des Center for Reproductive Rights ergab, dass außer Deutschland nur noch wenige Länder in Europa Bestimmungen haben, die die Werbung oder die Informationsverbreitung über legale Schwangerschaftsabbrüche untersagen.
In Deutschland ist die Situation komplex. Das Kammergericht Berlin hat die Verurteilung einer Frauenärztin wegen unzulässiger Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft bestätigt, während die Revision einer Kollegin Erfolg hatte. Die Große Koalition hatte sich nach monatelangen Debatten auf eine Änderung des Paragrafen 219a verständigt, die es Ärzten erlaubt, über die Vornahme von Abtreibungen zu informieren, jedoch keine Angaben zu den Methoden machen dürfen. Das Urteil des Landgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel wurde aufgrund der neuen Gesetzeslage aufgehoben, doch die Entscheidung ist noch offen.
Die Rolle der Frauenbewegung und die Notwendigkeit der Aufklärung
Die Frauenbewegung hat maßgeblich zum Kampf gegen Abtreibungsverbote beigetragen. Feministinnen betonen, dass Abtreibung keine wünschenswerte Entscheidung ist, aber bis zur Geburt des Kindes das Recht jeder Frau sein muss, über ihren Körper und ihr Leben frei zu verfügen. Der Druck auf Frauen und Ärzte hat sich in den letzten Jahren verstärkt, flankiert von Repressionen gegen Ärzte, die Abtreibungen vornehmen.
Ärztinnen wie Christiane Tennhardt, 66, die mit der Initiative Doctors for Choice e.V. Medizinstudierende über Schwangerschaftsabbrüche informiert, betonen die Notwendigkeit, dass diese Informationen im Studium vermittelt werden. Sie kritisieren die Tabuisierung des Themas und den Mangel an Fortbildungen. Der Paragraf 219a wird als unnötig und entmündigend für Frauen angesehen. Die Debatte um den Paragrafen 219a und die damit verbundenen rechtlichen Unsicherheiten zeigen, wie wichtig eine offene und transparente Auseinandersetzung mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch ist, die von den Betroffenen selbst dominiert wird.
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