Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen: Schutz und Absicherung im Berufsalltag

Die Aufgaben von Hebammen werden stetig vielfältiger. Neben der klassischen Geburtshilfe umfasst ihr Leistungskatalog zunehmend auch Kurse wie Geburtsvorbereitung, Yoga oder Babyschwimmen. Gleichzeitig steigen die Schadenersatzansprüche kontinuierlich. Ursachen hierfür sind vor allem der medizinische Fortschritt, der eine nahezu normale Lebenserwartung für schwerstgeschädigte Kinder ermöglicht, sowie eine veränderte Rechtsprechung hin zu höheren Schmerzensgeldern und der Berücksichtigung des Erwerbsschadens. Dieses veränderte Anspruchsverhalten führt zu einer wachsenden Belastung für Hebammen.

Um sicherzustellen, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können - Ihre wichtige Arbeit -, bieten wir Ihnen umfassende Schutzlösungen. Unsere Organisations- und Berufshaftpflichtversicherungslösungen für Geburtshäuser und Hebammen halten Ihnen den Rücken frei. Eine Verbandsmitgliedschaft ist dabei nicht erforderlich, da alle Versicherungslösungen jedem Geburtshaus und jeder Hebamme frei zur Verfügung stehen. Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir ausschließlich Ihnen als Kunden verpflichtet und garantieren eine persönliche Betreuung. Wir entwickeln passende Organisations- und Berufshaftpflichtversicherungslösungen, die exakt auf die Bedürfnisse Ihres Geburtshauses oder Ihrer hebammenischen Praxis zugeschnitten sind. Dabei bieten wir attraktive Konditionen und Leistungen für Ihren Berufshaftpflichtversicherungsschutz, unabhängig davon, ob Sie Geburtshilfe anbieten oder nicht. Lassen Sie sich von uns beraten.

Symbolbild einer fürsorglichen Hebamme, die eine werdende Mutter betreut

Die Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen

Die Versicherung für Hebammen ist ein unerlässlicher Schutzschild für ihren Beruf. Als Hebamme tragen Sie nicht nur eine große Verantwortung, sondern sind auch dem Berufsrisiko ausgesetzt, eine Situation falsch einzuschätzen und ungewollt etwas Negatives zu bewirken. Für die Folgen Ihres Fehlers oder Versehens müssen Sie dauerhaft finanziell einstehen können. Die HDI Hebammenversicherung Daniel Salomo versteht sich als Ihr persönlicher Partner in dieser wichtigen Angelegenheit.

Rechtsschutz: Sie agieren in einem komplexen Geflecht von Vorschriften und Gesetzen, bei denen nicht alles durch die reine Berufshaftpflicht abgedeckt ist. Eine zusätzliche Rechtsschutzkomponente kann hier Sicherheit bieten.

Cyberrisk: In der heutigen digitalen Welt ist es unerlässlich, sich abzusichern. Mit einem ständig aktualisierten Schutz für Ihr eigenes Computernetzwerk und dem Cyberrisk-Modul von HDI sind Sie auch gegen Hackerangriffe geschützt, die alle Schutzwälle überwinden.

Sie arbeiten eng mit Menschen zusammen und bieten ihnen Hilfe und Zuwendung. Persönliche Ansprache und fachliche Kompetenz sind zwei wichtige Säulen Ihres Berufs. Sie konzentrieren sich auf das Wesentliche und verfügen über ein ausgeprägtes Pflichtgefühl - eine Tätigkeit, die volle Konzentration, großen körperlichen Einsatz und hohe Verantwortung verlangt.

Infografik, die die steigenden Kosten und Komplexität von Haftpflichtansprüchen für Hebammen darstellt

Umfassender Schutz für Ihre freiberufliche Tätigkeit

Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer unabhängigen Berufshaftpflicht und dem passenden Spezial-Strafrechtsschutz, unabhängig von Verbänden und Organisationen - auf Wunsch innerhalb von nur einer Woche. Diese Absicherung ist transparent aufgebaut, vollständig dokumentiert und bietet Ihnen einen erreichbaren Ansprechpartner, der zu Ihrer Geburtshilfe passt.

Wenn das Thema Absicherung aufkommt, fühlen sich viele vor einer Wand aus Intransparenz, widersprüchlichen Meinungen und unklaren Antworten. Genau hier setzen wir an. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre berufliche Absicherung als Hebamme mit Geburtshilfe eigenständig, nachvollziehbar und belastbar aufzubauen - mit klaren Schritten, sauberer Dokumentation und einem festen Ansprechpartner.

Aus langjähriger Versicherungspraxis und der Betreuung vieler Hebammen wissen wir, worauf es in der Geburtshilfe wirklich ankommt. Wenn Sie sich aus der Gruppenlogik lösen und eine eigene Hebammenversicherung auf Ihren Namen schaffen möchten, klären wir dies strukturiert im Erstgespräch.

Kundenstimme: „Immer wieder würde ich mich als freiberufliche Hebamme mit Geburtshilfe für die Betreuung und den Service von Herrn Kammerer entscheiden - klare Empfehlung. Ich bin immer sehr zufrieden und fühle mich jederzeit rundum kompetent und gut beraten.“

Auf Basis Ihrer individuellen Situation erhalten Sie von uns Ihr persönliches Angebot inklusive aller Bedingungen. Wir treffen uns zu einem ausführlichen Beratungsgespräch, telefonisch oder per Videocall. Sind Sie bereit für einen Wechsel?

ÜBER UMWEGE ZUM TRAUMBERUF | Von der Kinderkrankenpflegerin zur Hebamme | PLAN A Interview

Haftungsrisiken in der Geburtshilfe und die Bedeutung einer eigenständigen Absicherung

Wenn Sie Geburtshilfe leisten, tragen Sie Verantwortung in einem Bereich, in dem aus einem einzigen Ereignis sehr schnell ein existenzbedrohendes Risiko werden kann. Trotz aller Sorgfalt können in der Geburtshilfe sowie in der Vor- und Nachsorge Situationen entstehen, die eine Schädigung am Kind oder der Mutter zur Folge haben. Unbeabsichtigte Handlungen oder Unterlassungen können schwerwiegende Konsequenzen auslösen.

Wie möchten Sie sich bei Ihren Hebammenversicherungen dauerhaft verlässlich aufstellen? Unsere Empfehlung: Eine eigenständige Absicherung, bei der Sie selbst Versicherungsnehmerin sind, schafft Klarheit - mit einem eigenen Vertrag, eindeutiger Zuständigkeit und verlässlichen Vertragsgrundlagen, passend zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit.

Viele Hebammen mit Geburtshilfe planen bewusst eine berufliche Pause, da der Job extrem fordernd ist. Was Ihnen dabei verborgen bleiben kann: Genau in dieser Pause kann im System ein versicherungstechnisches Restrisiko entstehen. Denn im Heilwesenbereich kommt es darauf an, wann ein Schaden eintritt - nicht, wann er verursacht wurde. Wenn Ihre Absicherung für eine Pause oder nach einer Berufsaufgabe nicht glasklar geregelt ist, entsteht faktisch eine Deckungslücke. Wenn im Ernstfall ein Versicherer Millionen zahlen soll, verlassen Sie sich nicht auf ein „wird schon passen“, sondern auf eindeutige Verhältnisse. Der komplette Versicherungsvertrag sollte in Ihrem Regal liegen. Sie sind persönlich Versicherungsnehmerin Ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Es ist Ihr eigener Vertrag. Im Schadenfall müssen Sie dem Versicherer nicht nachweisen, dass Sie dort versichert sind. Sie melden sich direkt bei Ihrem Versicherer. Kein Aufklärungsbogen und keine erhöhte Selbstbeteiligung.

Spezial-Strafrechtsschutz: Unerlässlich bei strafrechtlicher Verantwortung

Als Hebamme, insbesondere mit Geburtshilfe, tragen Sie eine herausragende strafrechtliche Verantwortung. Sie treffen Entscheidungen unter Zeitdruck, in hochsensiblen Situationen, mit enormer Tragweite. Und selbst wenn zivilrechtlich noch gar nichts feststeht, kann der nächste Schritt bereits strafrechtlich sein: Für ein Ermittlungsverfahren reicht oft schon der bloße Verdacht.

Stellen Sie sich die Situation vor: Es klingelt früh am Morgen. Vor Ihrer Tür stehen Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss. In diesem Moment brauchen Sie keinen „allgemeinen Rechtsschutz“, sondern sofort die Hotlinenummer zum spezialisierten Strafverteidiger! Genau hier greift die Spezial-Strafrechtsschutzversicherung für Hebammen: Sie schützt Sie, sobald Sie in ein Ermittlungsverfahren involviert werden. Wichtig ist die klare Abgrenzung: Spezial-Strafrechtsschutz ist nicht „irgendeine“ Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben und davon ausgehen, dass diese im Strafverfahren ausreicht: Lassen Sie uns das kurz prüfen. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede transparent auf.

Ihr Vorteil: Unabhängige Beratung durch Versicherungsmakler

Wie verdienen Sie Ihr Geld, wenn der Service kostenlos ist? Der Service ist für Sie komplett kostenlos. Wichtig: Der Preis für Ihre Versicherung bleibt immer gleich, egal ob Sie direkt zur Versicherung gehen oder über uns. Sie zahlen nur die Prämie.

Warum sollten Sie bei uns abschließen und nicht direkt beim Versicherer oder über einen Vertreter? Versicherungsvertreter sind an einen Versicherer gebunden und können nur die Tarife dieser Gesellschaft anbieten. Als freie Versicherungsmakler sind wir in Ihrem Auftrag tätig. Nach dem sogenannten Sachwalterurteil des BGH sind wir rechtlich als „Sachwalter“ des Kunden eingeordnet und müssen daher im Sinne des Kunden beraten und handeln.

Was unterscheidet uns von Vergleichsportalen? Sie entscheiden! Ein Telefonat bieten wir als Option an - aber nur, wenn Sie es möchten. Es gibt keinen Anrufdruck und keine nervigen Nachfassaktionen. Wir werden gemeinsam alle Ihre Fragen klären, so dass Sie eine gute unternehmerische Entscheidung treffen können. Der Zeitpunkt des Vertragsbeginns hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Als Berufsstarterin dauert der Vertragsabschluss wenige Tage. Es entstehen keine versteckten Kosten.

Als Versicherungsmakler arbeite ich für Sie - ein Versicherungsvertreter arbeitet für eine Versicherung. Versicherungsmakler sind gesetzlich verpflichtet, im Interesse ihrer Kunden zu handeln und tragen die volle Verantwortung für ihre Beratung.

Grafik, die die Vorteile eines unabhängigen Versicherungsmaklers im Vergleich zu einem Vertreter oder Vergleichsportal darstellt

Die aktuelle Situation und politische Bemühungen zur Haftungsreduktion

Die Haftungssituation für freiberufliche Hebammen, insbesondere im Bereich der Geburtshilfe, ist seit Jahren ein diskutiertes Thema. Die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung sind stark gestiegen, was existenzielle Sorgen bei vielen Hebammen auslöst und dazu führt, dass einige ihren Beruf aufgeben oder keine Geburtshilfe mehr anbieten.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Bemühungen, die Haftpflichtprämien zu senken und die freiberufliche Geburtshilfe zu sichern. Ein Gesetzentwurf sah vor, dass Kranken- und Pflegekassen Schadenersatzansprüche gegen freiberufliche Hebammen nur noch bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln geltend machen können. Ziel war es, die Haftpflichtprämien zu reduzieren und die freiberufliche Hebammengeburtshilfe vor der Aufgabe aufgrund von Unwirtschaftlichkeit zu bewahren. Die Bundesregierung ging von einer Schadensummenreduktion um 25 bis 30 Prozent aus.

Der Bundesrat äußerte jedoch erhebliche Bedenken. Es gab Zweifel, ob ein solcher Regressausschluss juristisch vertretbar ist und ob er tatsächlich zu einer wirksamen Senkung der Haftpflichtprämien führen würde. Kritisiert wurde auch, dass die Versichertengemeinschaft für Behandlungsfehler aufkommen solle. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin in die Ausschüsse zurückverwiesen.

Die Schadenshäufigkeit in der Geburtshilfe ist im Vergleich zu anderen medizinischen Disziplinen zwar gering, jedoch ist der Schadensaufwand pro Fall sehr hoch. Die Kosten für Therapie und Pflege sowie der Ausgleich des Verdienstausfalles des geschädigten Kindes gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Kosten für Therapie und Pflege werden häufig von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen oder Pflegeversicherungen regressiert. Dies entspricht dem Grundprinzip, dass der Verursacher den Schaden trägt.

Die Forderung nach Staatshaftung, ähnlich dem Impfschadensmodell, wurde vom Deutschen Ärztetag und der Bundesärztekammer vorgeschlagen. Dabei würde der Staat nach Erreichen einer Eigenbeteiligungsgrenze des Verursachers eine pauschalierte Entschädigung zahlen. Die Bundesärztekammer lehnt zudem eine reine Beschränkung von Sonderhaftungsregelungen auf freiberufliche Hebammen ab und fordert eine Ausweitung auf geburtshilflich tätige Ärzte und Kliniken.

Es ist unbestritten, dass im Bereich der Haftpflichtprämien Handlungsbedarf besteht, nicht nur für Hebammen, sondern für viele Bereiche der Medizin. Die Qualität der geburtsmedizinischen Versorgung in Deutschland ist hoch und durch ein dichtes Netz moderner geburtsmedizinischer Einheiten aller Versorgungsgrade gesichert.

Sicherstellung der Versorgung und die Rolle von Sicherstellungszuschlägen

Die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Hebammenleistungen ist ein wichtiges politisches Ziel. Eine Hebammenberufshaftpflichtversicherung ohne Geburtshilfe ist zu einer zumutbaren Jahresprämie von etwa 500 Euro abschließbar. Allerdings würde eine weitere Erhöhung der Haftpflichtprämien die Zahl der Hebammen, die Haus- und Geburtshausgeburtshilfe leisten, deutlich reduzieren.

Studien deuten darauf hin, dass das Risiko eines neonatalen Todesfalls oder neurologischer Auffälligkeiten bei außerklinischen Geburten im Vergleich zu Klinikgeburten erhöht sein kann. Dies wirft Fragen bezüglich der Sicherheit der außerklinischen Geburtshilfe auf.

Seit dem 1. Juli 2015 gibt es einen Sicherstellungszuschlag der gesetzlichen Krankenkassen, der einen Teil der Kosten für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen abdeckt. Dieser Zuschlag soll die gestiegenen Kosten der Berufshaftpflichtversicherung ausgleichen und wird über eine Umlage von den Krankenkassen finanziert. Steigt die Haftpflichtprämie des privaten Versicherers für geburtshilflich tätige Hebammen, erhöht sich automatisch der Auszahlungsbetrag für die Hebamme mit Geburtshilfe. Laut GKV-Spitzenverband sind über diesen Zuschlag 91,6 Prozent der Prämie gedeckt, wenn entsprechende Anteile der Leistungsvergütung einberechnet werden. Das Problem hierbei ist, dass diese Gelder einzeln beantragt und nachträglich ausgezahlt werden müssen.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) und ein Versicherungskonsortium haben einen neuen Vertrag für die Haftpflicht von Hebammen ausgehandelt, der bis Juli 2027 gilt. Während die Haftpflichtprämie für freie Hebammen ohne Geburtshilfe stabil bleibt, müssen Fachkräfte mit Geburtshilfe in den Folgejahren mit steigenden Kosten rechnen. Die Präsidentin des DHV, Ulrike Geppert-Orthofer, betont, dass der neue Versicherungsvertrag den Mitgliedern Planbarkeit und einen wichtigen Schutz für die kommenden Jahre bietet.

Trotz dieser Vereinbarung bleibt die Situation angespannt. Die Zahl der Kliniken, die Geburtshilfe anbieten, ist in den letzten Jahrzehnten stark gesunken. Auch die Möglichkeit für Frauen, zuhause zu entbinden, wird durch den Mangel an Hebammen zunehmend erschwert. Die steigenden Prämien der Berufshaftpflichtversicherung sind ein wesentlicher Grund dafür, dass freiberufliche Hebammen sich die Geburtshilfe kaum noch leisten können.

Karte von Deutschland mit Hervorhebung von Regionen mit Hebammenmangel

Wichtige Aspekte der Hebammen-Haftpflichtversicherung

1. Welche Tätigkeiten sind in der Hebammen-Haftpflicht versichert?

  • Die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen ohne Geburtshilfe versichert ausschließlich selbstständig/freiberufliche Hebammen, die in Deutschland ambulant tätig werden.
  • Versichert sind im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht als freiberufliche Hebamme im Bereich der Vor- und Nachsorge sowie weitere berufstypische Tätigkeiten.
  • Es ist keine Mitgliedschaft in einem Berufsverband erforderlich, und es handelt sich nicht um einen Gruppenvertrag.
  • Eine wichtige Komponente ist die Nachhaftung, die sicherstellen soll, dass auch nach Beendigung der Tätigkeit oder des Vertrages noch Schäden abgedeckt sind, die während der versicherten Zeit entstanden sind.
  • Das Sonderkündigungsrecht bei Aufgabe der Selbstständigkeit bietet Flexibilität.

2. Was leistet eine Berufshaftpflicht für Hebammen ohne Geburtshilfe-Tätigkeit?

Diese Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht ab, die sich aus der freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme ergibt, die keine Geburtshilfe leistet. Dazu gehören typischerweise die Betreuung während der Schwangerschaft und im Wochenbett.

3. Die wichtigsten Vorteile unseres Services:

  • Über 40 Versicherer im Vergleich: Wir bieten einen kostenlosen und unabhängigen Vergleich von über 40 Versicherern, um garantiert das beste Angebot am Markt zu finden.
  • Langjährige Erfahrung: Wir kennen uns mit nahezu jedem kleinen und mittleren Unternehmen aus, sowohl bei der optimalen Absicherung als auch im Schadensfall.
  • Hohe Kundenzufriedenheit: Wir haben bereits mehr als 55.000 Selbstständige versichert und wissen, worauf es ankommt.

Mindestversicherungssummen und Deckung:

  • Bei Personenschäden mit schwerwiegenden Folgen, wenn der Schadensersatz die finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigt, ist eine ausreichende Deckung essenziell.
  • Bei der unbegrenzten gesetzlichen Haftung sollte eine Pauschaldeckung von mindestens 3.000.000 Euro versichert werden. Eine Versicherungssumme ab 5.000.000 Euro wird empfohlen.
  • Es wird empfohlen, die Berufshaftpflicht um eine private Haftpflicht einzuschließen, um auch Risiken außerhalb des beruflichen Umfelds abzudecken.

Qualitätsbewertung: Unsere Experten für Berufshaftpflichtversicherungen haben jedem Angebot eine Qualitätsbewertung mit bis zu fünf Sternen gegeben.

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Berufshaftpflicht für Hebammen: Jetzt optimal absichern!

Die Berufs­haftpflicht ist die wichtigste Versicherung für Hebammen.

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Die Versicherungssumme sollte mindestens 3.000.000 Euro betragen, besser noch 5.000.000 Euro.

Beispiele für potenzielle Haftungsfälle:

  • Hausbesuch: Flecken auf der Couch der Patientin durch einen unerwarteten Fleck (Schadensfall mit geringem Betrag, aber potenziell ärgerlich).
  • Gesundheitspflege: Wenn Sie als Hebamme tätig sind und Medikamente verschreiben oder verabreichen, können Fehler hierbei zu erheblichen Haftungsansprüchen führen.
  • Gesundheitspflege: Die Frage, ob Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben und davon ausgehen, dass diese im Strafverfahren ausreicht, bedarf einer genauen Prüfung.
  • Gesundheitspflege: Es ist nicht die Aufgabe der Versichertengemeinschaft, die finanziellen Lasten aus Behandlungsfehlern einer Berufsgruppe über ein Sonderhaftungsrecht zu tragen.
  • Gesundheitspflege: Wenn Sie regelmäßig einen Arzt aufsuchen und Medikamente einnehmen müssen, sind Zuzahlungen zu den Medikamenten und Arztbesuchen Kostenfaktoren, die indirekt mit der beruflichen Belastung zusammenhängen können.
  • Gesundheitspflege: Ein Schaden, der ursächlich für die Infektion sein kann, muss untersucht und die Haftung geklärt werden.
  • Gesundheitspflege: Die Abfahrt zu einem Hausbesuch könnte mit Kosten von 190 Euro verbunden sein, die in die Kalkulation der Praxiskosten einfließen.
  • Gesundheitspflege: Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für freiberufliche Hebammen ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Gesundheitspflege: Werden Sie als Hebamme tätig, die sich auf Gesundheitspflege spezialisiert hat, sind Sie dem Berufsrisiko ausgesetzt.
  • Gesundheitspflege: Hebammen ohne Geburtshilfe bereiten auf die Geburt vor und begleiten die Familien im Wochenbett.
  • Gesundheitspflege: Die Zahlungen für die Berufshaftpflichtversicherung können bis zu 500 Euro pro Monat betragen, was eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt.
  • Gesundheitspflege: Für eine Entbindung im Geburtshaus erhält die Hebamme von der Krankenversicherung etwa 600 Euro brutto, für eine Hausgeburt knapp 200 Euro mehr.
  • Gesundheitspflege: Die tägliche Arbeit einer Hebamme ist eine lebenswichtige Aufgabe, für die sie etwa 2.500 Euro brutto monatlich erhält.
  • Gesundheitspflege: Allein jeden fünften Euro gibt die Hebamme inzwischen an die Berufshaftpflichtversicherung ab.
  • Gesundheitspflege: Das Problem ist nicht, dass mehr Schadensfälle entstehen, sondern dass die Kosten im Falle eines Schadens sehr hoch sind.
  • Gesundheitspflege: Die teuren Prämien führen dazu, dass immer mehr Hebammen aufhören, Geburtshilfe anzubieten.
  • Gesundheitspflege: In den letzten Jahren haben viele Hebammen aufgehört, Hausgeburten anzubieten, und viele Geburtshäuser haben geschlossen.
  • Gesundheitspflege: In ländlichen Gebieten ist es besonders schwierig, eine Hebamme zu finden, was nicht nur die Geburten, sondern auch die Betreuung in der Schwangerschaft und im Wochenbett betrifft.
  • Gesundheitspflege: Es liegt in der Verantwortung der Regierung, sich für eine Verbesserung der Situation einzusetzen.
  • Gesundheitspflege: Die Politik hat bisher keine finale Lösung gefunden, die Entscheidung über die Zukunft der Haftpflichtversicherung für Hebammen wurde vertagt.
  • Gesundheitspflege: Die Berufsordnung der Hebammen schreibt bei einer freiberuflichen Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung vor, auch für Hebammen ohne Geburtshilfe.
  • Gesundheitspflege: Die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen ohne Geburtshilfe wird nur noch von wenigen Versicherungsgesellschaften zu vergleichsweise hohen Kosten angeboten.

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