Kostenübernahme bei der Geburt: Was Krankenkassen und Zusatzversicherungen abdecken

Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, das jedoch auch mit Kosten verbunden ist. Während die gesetzlichen Krankenkassen einen Großteil der medizinisch notwendigen Ausgaben übernehmen, gibt es auch Leistungen, die als Wahlleistungen gelten und selbst getragen werden müssen. Eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung kann hier eine sinnvolle Ergänzung darstellen, sofern sie rechtzeitig abgeschlossen wurde.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen kommen für alle Kosten auf, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und Geburt medizinisch notwendig sind. Dies schließt die Betreuung durch Hebammen und Ärzte, Vorsorgeuntersuchungen, die Entbindung selbst (im Krankenhaus, Geburtshaus oder als Hausgeburt) sowie die notwendigen Medikamente und Heilmittel ein. Auch die Kosten für einen Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs werden in der Regel übernommen.

Der übliche Selbstbehalt von zehn Euro pro Krankenhaustag entfällt bei einer Entbindung.

Wichtige Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden:

  • Hebammenbetreuung vor, während und nach der Geburt (bis zu 12 Wochen nach der Entbindung)
  • Vorsorgeuntersuchungen bei Frauenarzt oder Hebamme
  • Geburtsvorbereitungskurs
  • Ambulante oder stationäre Geburt im Krankenhaus, Geburtshaus oder Hausgeburt
  • Medizinisch notwendiger Kaiserschnitt
  • Medikamente, Verbandsstoffe und Heilmittel für Mutter und Kind
  • Rückbildungskurs
Infografik, die die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Leistungen bei einer Geburt auflistet.

Wahlleistungen: Was Sie selbst bezahlen müssen

Leistungen, die über die medizinisch notwendige Grundversorgung hinausgehen, werden als Wahlleistungen bezeichnet und müssen in der Regel vom Versicherten selbst getragen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer: Dies bietet mehr Privatsphäre und Ruhe.
  • Familienzimmer: Ein Familienzimmer ermöglicht es dem Vater, die ersten Tage nach der Geburt eng bei Mutter und Kind zu verbringen. Die Kosten hierfür liegen meist zwischen 50 und 150 Euro pro Nacht, abhängig von der Verpflegung des Vaters.
  • Wunschkaiserschnitt: Ein Kaiserschnitt, der nicht medizinisch notwendig ist.
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sind.
  • Betreuung durch den Chefarzt oder eine Beleghebamme (Hebamme in Rufbereitschaft).

Die Kosten für diese Wahlleistungen variieren stark je nach Klinik. Es ist ratsam, sich bereits bei der Anmeldung in der Klinik über die verfügbaren Wahlleistungen und deren Preise zu informieren.

Illustration eines Familienzimmers im Krankenhaus.

Die Rolle von Zusatzversicherungen

Eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung kann die Kosten für viele dieser Wahlleistungen abdecken. Allerdings ist es entscheidend, diese Versicherung vor Beginn der Schwangerschaft abgeschlossen zu haben. Nach Vertragsabschluss gilt in der Regel eine Wartezeit von acht Monaten, bevor Leistungen für eine Entbindung übernommen werden. Zudem ist eine Gesundheitsprüfung oder zumindest eine Gesundheitsauskunft für den Abschluss erforderlich.

Mit einer solchen Zusatzversicherung können Sie beispielsweise Anspruch auf ein:

  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Familienzimmer
  • Chefarztbehandlung

haben, was den Aufenthalt im Krankenhaus deutlich angenehmer gestalten kann.

Kosten einer Geburt im Überblick

Die reinen Kosten für eine vaginale Geburt in Deutschland liegen im Durchschnitt zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Ein medizinisch notwendiger Kaiserschnitt kann zwischen 3.000 und 4.000 Euro kosten. Diese Kosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, sofern sie medizinisch notwendig sind.

Geburtshaus und Hausgeburt

Auch die Kosten für eine Geburt im Geburtshaus werden seit 2008 von den Krankenkassen weitgehend übernommen, wobei auch hier Wahlleistungen separat berechnet werden. Bei einer Hausgeburt übernehmen die Krankenkassen ebenfalls einen Teil der Kosten, insbesondere für die Hebammenbetreuung. Die Rufbereitschaftspauschale für die Hebamme kann jedoch bis zu 1.500 Euro betragen, wovon die Kassen oft einen Teil bezuschussen (z.B. 250 Euro).

Krankenversicherung für das Neugeborene

Ab dem ersten Moment ist Ihr Baby automatisch krankenversichert. Ist die Mutter gesetzlich versichert, wird das Kind in der Regel kostenlos über die Familienversicherung mit aufgenommen, sofern beide Elternteile gesetzlich versichert sind. Sind beide Elternteile privat versichert, muss auch das Kind privat versichert werden. In einer Mischkonstellation (ein Elternteil gesetzlich, der andere privat versichert) hängt die kostenfreie Mitversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenkasse vom höheren Einkommen des privatversicherten Elternteils ab.

Die Kosten für ein Baby in der privaten Krankenversicherung liegen meist zwischen 100 und 200 Euro pro Monat. Bei rechtzeitiger Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt entfällt in der PKV die Gesundheitsprüfung für das Neugeborene.

Das deutsche Gesundheitssystem in 4 Minuten erklärt (2012)

Besonderheiten bei privater Krankenversicherung

Privatversicherte Frauen profitieren oft von einem erweiterten Leistungskatalog. Dies kann zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, erweiterte Pränataldiagnostik, Unterbringung im Einzel- oder Familienzimmer, Chefarztbehandlung und ein Krankenhaustagegeld umfassen. Die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse und alternative Angebote werden ebenfalls oft übernommen, abhängig vom gewählten Tarif.

Für privatversicherte Mütter können auch finanzielle Leistungen wie Mutterschaftsgeld oder ein Arbeitgeberzuschuss relevant sein. Selbstständige profitieren von einer Krankentagegeldversicherung ohne Karenzzeit während des Mutterschutzes.

Vergleichstabelle: Leistungen gesetzliche vs. private Krankenversicherung bei der Geburt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zimmervergabe im Krankenhaus immer von der aktuellen Auslastung abhängt. Selbst als gesetzlich Versicherte kann es bei geringer Auslastung möglich sein, ein Einzelzimmer ohne zusätzliche Kosten zu erhalten.

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