Feindiagnostik: Kostenübernahme und Wissenswertes

Die Entscheidung für oder gegen weiterführende pränataldiagnostische Untersuchungen während der Schwangerschaft ist eine persönliche. Während gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen von den Krankenkassen übernommen werden, können zusätzliche Leistungen wie die Feindiagnostik zu eigenen Kosten führen. Dieser Artikel beleuchtet, wann die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden und welche Aspekte bei der Entscheidung für oder gegen eine Feindiagnostik zu beachten sind.

Reguläre Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft

Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft dienen der Überwachung der Entwicklung des ungeborenen Kindes. Ab dem Ausbleiben der Periode und einem positiven Schwangerschaftstest können diese Untersuchungen beginnen. Im Rahmen der regelmäßigen Schwangerschaftsvorsorge werden bestimmte Untersuchungen routinemäßig durchgeführt. Dazu gehören:

  • Gewichtskontrolle (alle vier Wochen)
  • Herzkontrolle (alle vier Wochen)
  • Bestimmung des Hämoglobingehalts im Blut (alle vier Wochen)
  • Ultraschalluntersuchungen (einmal pro Schwangerschaftsdrittel, bei Problemen auch häufiger)
  • Prüfung auf Hepatitis, Röteln, HIV oder Syphilis

In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten erfolgen die Vorsorgeuntersuchungen alle 14 Tage. Hierbei wird die Lage des Kindes und der Stand der Gebärmutter bestimmt, oft mittels Ultraschall zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche. Die Herzfrequenz des Kindes und die Wehentätigkeit werden mittels Kardiotokographie aufgezeichnet. Ab der 36. Schwangerschaftswoche sind weitere Ultraschalluntersuchungen möglich, falls eine falsche Kindslage vermutet wird. Diese Standarduntersuchungen werden in der Regel von der Krankenkasse bezahlt und im Mutterpass dokumentiert.

Werdende Mütter haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Vorsorgeuntersuchungen und sind für die Zeit des Arztbesuches vom Arbeitgeber freizustellen.

Ultraschalluntersuchungen im Überblick

Ultraschalluntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge und ermöglichen es, die Entwicklung des Fötus zu verfolgen und das Geschlecht zu erkennen. Bei jeder Untersuchung wird geprüft, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt und ob Hinweise auf eine Entwicklungsstörung vorliegen.

Die Mutterschaftsrichtlinien sehen drei feste Zeiträume für Ultraschalluntersuchungen vor:

  • Zwischen der 9. und 12. SSW: Bestätigung der Schwangerschaft.
  • Zwischen der 19. und 22. SSW: Bewertung der Plazentalage, Messung von Kopf-, Bauch- und Oberschenkelumfang des Kindes. Eine erweiterte Untersuchung kann zusätzliche Körperteile des Kindes betrachten.
  • Zwischen der 29. und 32. SSW: Kontrolle von Größe, Lage des Kindes und Herzschlag, zusätzlich zu den bereits genannten Messungen.

Ärztinnen und Ärzte empfehlen diese Eingriffe auch bei Hinweisen auf Erkrankungen des Kindes während der routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen oder bei weiteren Risikofaktoren wie fortgeschrittenem Alter der Mutter oder genetischen Erkrankungen in der Familie.

Schema der Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft

Pränataldiagnostik: Umfassendere Untersuchungen

Pränataldiagnostik umfasst Untersuchungen und Tests, die über die im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen. Sie dient der gezielten Suche nach Fehlbildungen, Chromosomenstörungen oder erblich bedingten Erkrankungen beim ungeborenen Kind. Viele Eltern erhoffen sich durch diese Untersuchungen die Gewissheit, dass mit ihrem Baby alles in Ordnung ist, auch wenn keine hundertprozentige Garantie für ein gesundes Kind gegeben werden kann.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und Kostenübernahme

Untersuchungen, die zur pränatalen Diagnostik gehören, zählen in der Regel zu den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht automatisch übernommen, es sei denn, sie sind ärztlich angeordnet. Wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, müssen die Kosten oft selbst getragen werden.

Fruchtwasseruntersuchungen (Amniozentese), Plazenta-Punktionen (Chorionzottenbiopsie) und Nabelschnuruntersuchungen (Chordozentese) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine medizinische Begründung vorliegt. Das Ersttrimester-Screening und genetische Blutuntersuchungen sind in der Regel keine Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen und müssen daher meist selbst bezahlt werden. Auch pränatale Eingriffe, die über die Schwangerschaftsvorsorge hinausgehen, sind üblicherweise nicht abgedeckt, es sei denn, die Ärztin oder der Arzt empfiehlt sie ausdrücklich.

Die Kosten für den sogenannten Triple-Test, eine Blutuntersuchung zur Feststellung möglicher genetischer Veränderungen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen oft nicht mehr übernommen, da die Ergebnisse häufiger falsch positiv sein können.

In Foren berichten Schwangere unterschiedlich über die Kostenübernahme. Einige erhalten die Feindiagnostik auf Rezept und die Kosten werden von der Kasse übernommen, insbesondere wenn ein Risiko besteht oder die Ärztin die Untersuchung für notwendig erachtet. Andere müssen die Feindiagnostik, wie z.B. das Organscreening, komplett selbst bezahlen, wenn die Schwangerschaft nicht als Risiko eingestuft wird. Die Kosten können hierbei zwischen 200 und über 400 Euro liegen.

Manche Krankenkassen, wie beispielsweise die AOK, bieten für Schwangere einen Pool an, aus dem bis zu 500 € pro Schwangerschaft erstattet werden können, wenn entsprechende Rechnungen eingereicht werden. Es empfiehlt sich daher, direkt bei der eigenen Krankenkasse nach den spezifischen Leistungen und Möglichkeiten zu fragen.

Pränataldiagnostik: Alles, was du wissen musst!

Methoden der Pränataldiagnostik

Mediziner unterscheiden bei der pränatalen Diagnostik zwischen invasiven und nicht-invasiven Methoden:

Nicht-invasive Methoden

  • Nackenfaltenmessung (Nackentransparenzmessung): Untersuchung der Dicke der Nackenfalte des Babys mittels Ultraschall zwischen der 12. und 14. SSW. Eine verdickte Nackenfalte kann ein Hinweis auf das Down-Syndrom (Trisomie 21) sein.
  • Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT): Ein Gentest, der mittels einer Blutprobe der Mutter Hinweise auf mögliche Trisomien (13, 18, 21) liefert. Die Kosten hierfür liegen oft zwischen 170 und 300 Euro und werden manchmal von der Krankenkasse übernommen, insbesondere wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
  • Ultraschall-Feindiagnostik: Eine detaillierte Untersuchung der Organe und des Bewegungsapparates des Babys, meist zwischen der 21. und 23. SSW. Sie dient dem Ausschluss von organischen Fehlentwicklungen.

Invasive Methoden

  • Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese): Ermöglicht die Feststellung von Chromosomenabweichungen, vererbbaren Erkrankungen und Entwicklungsstörungen. Sie wird in der Regel zwischen der 16. und 18. SSW durchgeführt, birgt jedoch ein Risiko für Wehen, Fruchtwasserabgang oder Fehlgeburt.
  • Plazenta-Punktion (Chorionzottenbiopsie): Die früheste Möglichkeit zur Untersuchung auf Chromosomenabweichungen oder vererbbare Erkrankungen, meist zwischen der 11. und 13. SSW. Das Risiko einer Fehlgeburt liegt hier bei bis zu zwei Prozent.
  • Nabelschnuruntersuchung (Chordozentese): Dient der Klärung von Verdacht auf Blutarmut, Blutgruppenunverträglichkeit oder Infektionskrankheiten, ab der 18. SSW möglich. Das Risiko einer Fehlgeburt liegt bei bis zu drei Prozent.
Übersicht der invasiven und nicht-invasiven Pränataldiagnostik-Methoden

Was wird bei der Feindiagnostik untersucht?

Die Feindiagnostik konzentriert sich auf die Untersuchung aller sichtbaren Strukturen im Körper des Babys:

  • Organbildung und -entwicklung
  • Organversorgung
  • Gefäßversorgung
  • Entwicklung des Bewegungsapparats und der Wirbelsäule
  • Bildung und Aufbau der Gliedmaßen
  • Lage und Bildung der Plazenta (z.B. Plazentainsuffizienz, Plazenta Praevia)
  • Gebärmutterhals (z.B. Zervixinsuffizienz, Verkürzung)
  • Fruchtwassermenge
  • Geschlecht des Babys (optional)

Nicht erkennbar sind hingegen Fehlbildungen, die erst im späteren Verlauf der Schwangerschaft entstehen (z.B. durch Infektionen), oder Erbkrankheiten, die keine körperlichen Merkmale aufweisen. "Soft Marker" können auf eine Erkrankung hinweisen, erfordern aber oft weitere Tests.

Wann ist eine Feindiagnostik ratsam?

Die Entscheidung für eine Feindiagnostik ist freiwillig. Eine ärztliche Empfehlung kann jedoch erfolgen, wenn:

  • bei regulären Ultraschalluntersuchungen Auffälligkeiten festgestellt wurden.
  • eine Risikoschwangerschaft vorliegt.
  • es Probleme zu Beginn der Schwangerschaft gab, insbesondere bei Medikamenteneinnahme.
  • Geschwisterkinder mit einer Fehlbildung geboren wurden.
  • diagnostizierte oder vermutete Erbkrankheiten in der Familie bekannt sind.
  • ein Elternteil an bestimmten Krankheiten wie Diabetes leidet.

Auch bei Sorgen und Ängsten während der Schwangerschaft kann eine private Entscheidung für die Untersuchung getroffen werden. Die Feindiagnostik kann beruhigend wirken, wenn alles in Ordnung ist, oder rechtzeitige Behandlungen und eine gezielte Vorbereitung ermöglichen, wenn Auffälligkeiten entdeckt werden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Feindiagnostik nicht nur "Babykino" ist, sondern primär dem Erkennen oder Ausschließen von Abnormalitäten dient. Nicht alle Erkrankungen und Fehlbildungen sind erkennbar.

Ablauf und Abschlussgespräch der Feindiagnostik

Der Ablauf einer Feindiagnostik umfasst typischerweise:

  1. Aufklärung: Ausfüllen eines Anamnesebogens und Besprechung der Möglichkeiten und Grenzen der Untersuchung mit dem Arzt.
  2. Organscreening und Biometrie: Detaillierte Untersuchung der Organe mit einem hochauflösenden Ultraschallgerät, Vermessung des Kindes von Kopf bis Fuß und Überprüfung der Entwicklung und Lage der inneren Organe, des Gebärmutterhalses und der Fruchtwassermenge.
  3. Untersuchung von Herz und Blutfluss: Farbdoppleruntersuchung des Herzens und der Plazenta zur Beurteilung der Blutversorgung.
  4. Auswertung und Abschlussgespräch: Besprechung der Ergebnisse mit dem Arzt, Erhalt eines schriftlichen Befundes und ggf. von 3D-Bildern. Bei Bedarf erfolgt eine Überweisung für weiterführende Tests oder Behandlungen.

Es kann ratsam sein, eine Begleitperson zur Untersuchung mitzubringen, um im Wartezimmer abzulenken, bei Formularen zu helfen und unterstützend anwesend zu sein.

Umgang mit auffälligen Befunden

Sollten bei der Feindiagnostik Auffälligkeiten entdeckt werden, ist es wichtig, sich Zeit für die nächsten Schritte zu nehmen und gegebenenfalls weitere Beratung einzuholen. Gespräche mit dem Frauenarzt, der Hebamme, spezialisierten Beratungsstellen oder auch Selbsthilfegruppen können helfen, die Situation zu verarbeiten und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet Informationsmaterialien für Schwangere nach auffälligen pränataldiagnostischen Befunden.

Infografik: Was ist bei der Feindiagnostik erkennbar und was nicht?

Zusätzliche Informationen und Quellen

Für weiterführende Informationen können folgende Quellen konsultiert werden:

  • Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF)
  • Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (BZgA)
  • knw (Kindernetzwerk e.V.)
  • BFVEK (Bundesverband zur Begleitung von Familien vorgeburtlich erkrankter Kinder e.V.)
  • BVHK (Bundesverband Herzkranke Kinder)

Die AOK bietet Unterstützung vor, während und nach der Schwangerschaft, beispielsweise durch die App „AOK Schwanger“ und Informationen zu ihren Leistungen.

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