Elterngeld: Eine umfassende Übersicht über Höhe, Berechnung und Anspruch

Das Elterngeld ist eine staatliche Transferleistung, die Eltern von Säuglingen und Kleinkindern unterstützt, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und deshalb nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können. Es wurde Anfang 2007 eingeführt und löste das zuvor gezahlte Erziehungsgeld ab.

Arten des Elterngeldes

Seit dem 1. Juli 2015 haben Eltern die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (dem bisherigen Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus zu wählen oder beide Varianten zu kombinieren. Diese Neuregelungen zielen darauf ab, insbesondere Teilzeitarbeit nach der Geburt zu fördern und die Bezugsdauer des Elterngeldes zu verlängern.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld kann in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Berechnung basiert auf den Lebensmonaten des Kindes, nicht auf Kalendermonaten. Ein Elternteil kann mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate Basiselterngeld beziehen. Wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen und bei einem Elternteil eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit für mindestens zwei Monate erfolgt, haben sie Anspruch auf zwei zusätzliche Monate, die sogenannten „Partnermonate“.

Elterngeld Plus

Mit dem Elterngeld Plus können Eltern ihre Bezugsdauer verlängern, da zwei Monate Elterngeld Plus einem Monat Basiselterngeld entsprechen. Dies ermöglicht den Bezug von Elterngeld auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Wenn Elterngeld ausschließlich als Elterngeld Plus bezogen wird, kann ein Elternteil bei gleichzeitiger Gewährung des Partnerschaftsbonus bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen. Alleinerziehende können unter diesen Bedingungen sogar bis zu 32 Monate Elterngeld erhalten.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Leistung, die es Eltern ermöglicht, bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus zu beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Elternteile gleichzeitig für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, liegt die Spanne zwischen 25 und 30 Stunden. Die Höhe des Elterngeldes in einem Partnerschaftsbonus-Monat wird genauso berechnet wie in einem Elterngeld Plus-Monat.

Infografik: Vergleich von Basiselterngeld und Elterngeld Plus

Berechnung der Elterngeldhöhe

Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich grundsätzlich nach dem Nettoeinkommen vor der Geburt. Von diesem wird das Nettoeinkommen nach der Geburt abgezogen.

Bemessungsgrundlage und Ersatzrate

  • Bei einem vor der Geburt verfügbaren Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro beträgt das Elterngeld 67 Prozent des Voreinkommens.
  • Bei einem geringeren Einkommen steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent.
  • Bei einem höheren Einkommen sinkt die Ersatzrate auf bis zu 65 Prozent.

Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes. Dabei werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben vorgenommen. Das daraus resultierende Elterngeld-Netto ist nicht identisch mit dem in den Gehaltsbescheinigungen ausgewiesenen Nettobetrag.

Einkommen während des Bezugs

Wenn während des Elterngeldbezugs Einkommen aus Teilzeitarbeit erzielt wird, reduziert sich die Höhe des Elterngeldes. Die Berechnung des ElterngeldPlus erfolgt zunächst wie die des Basiselterngeldes. Bei Teilzeitarbeit wird das zu erwartende Einkommen auf Basis einer Prognose ermittelt, und das Elterngeld wird vorläufig gezahlt. Nach Ablauf des Bezugszeitraums erfolgt die endgültige Berechnung.

Mindest- und Höchstbeträge

  • Basiselterngeld: Mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich.
  • ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: Mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich.

Der Mindestbetrag wird auch dann gewährt, wenn vor der Geburt kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt wurde oder wenn nach der Geburt weiterhin ein Einkommen erzielt wird, das die Berechnung unter den Mindestbetrag fallen lässt.

Elterngeld einfach verstehen [2025]

Besonderheiten und Zusatzleistungen

Mehrlingsgeburten

Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag gewährt. Dieser beträgt 300 Euro monatlich beim Basiselterngeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind.

Geschwisterbonus

Der Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich beim Basiselterngeld und 37,50 Euro monatlich beim ElterngeldPlus. Das neu geborene Kind wird bei der Zählung der Kinder mitberücksichtigt.

Elterngeldfreibetrag

Seit dem 1. Januar 2011 wird das Elterngeld grundsätzlich vollständig als Einkommen beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag berücksichtigt. Dies gilt nicht für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt erwerbstätig waren. Sie erhalten einen Elterngeldfreibetrag, der dem Einkommen vor der Geburt entspricht, jedoch maximal 300 Euro beträgt.

Einkommensgrenzen

Elternpaare und Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Einkommen vor der Geburt des Kindes bestimmte Grenzen überschreitet (mehr als 200.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Elternpaare bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden; diese Grenzen wurden für Geburten ab dem 1. April 2024 und 1. April 2025 neu geregelt), haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

Unterschiede zwischen Müttern und Vätern

Statistische Erhebungen zeigen deutliche Unterschiede in der Höhe und Dauer des Elterngeldbezugs zwischen Müttern und Vätern. Im Jahr 2024 erhielten Väter im Durchschnitt monatlich 1.337 Euro Elterngeld, während Mütter durchschnittlich 830 Euro erhielten. Dieser Unterschied erklärt sich zum einen durch die häufigere Erwerbstätigkeit von Vätern vor der Geburt und zum anderen durch die in der Regel kürzere Bezugsdauer des Elterngeldes durch Väter.

Grafik: Durchschnittliche monatliche Elterngeldhöhe nach Geschlecht (2024)

Die Gesamtsumme des Elterngeldbezugs über den gesamten Zeitraum fiel bei Müttern jedoch höher aus, da sie das Elterngeld in der Regel länger beziehen.

ElterngeldPlus und Väterbeteiligung

Die Nutzung von Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus nimmt stetig zu. Insbesondere Väter profitieren von diesen Optionen, um ihre Elternzeit zu verlängern und sich stärker an der Kinderbetreuung zu beteiligen. Die Väterbeteiligung am Elterngeldbezug ist seit der Einführung im Jahr 2007 stetig gewachsen.

Elterngeld und Elternzeit

Es ist wichtig zu beachten, dass Elterngeld und Elternzeit zwei unterschiedliche Konzepte sind. Elternzeit bezeichnet den Zeitraum der unbezahlten Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes, während Elterngeld eine finanzielle Unterstützung darstellt.

Besteuerung des Elterngeldes

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt wird, was zu einer höheren Steuerlast auf das übrige Einkommen führen kann. Daher muss das Elterngeld in der Steuererklärung angegeben werden.

Zusammenfassung und Planung

Das Elterngeld bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten durch die Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus, um unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht zu werden. Zur individuellen Planung und Berechnung der voraussichtlichen Höhe des Elterngeldes steht der Elterngeldrechner im Familienportal zur Verfügung. Weitere Unterstützung bieten die zuständigen Elterngeldstellen.

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