Glyphosat in Muttermilch: Kontroverse um eine Studie und ihre Bewertung

Mit großer Sorge wurde die Pressereaktion auf eine von Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebene Untersuchung zu Glyphosat in Muttermilch-Proben zur Kenntnis genommen. In der Pressemitteilung der Grünen wurden die ermittelten Werte mit den Trinkwasser-Grenzwerten verglichen, welche jedoch pauschaler Natur sind und für alle Arten von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden gelten. Ausschlaggebend für die Bewertung der Gesundheitsgefährdung ist die in der EU zulässige Tagesaufnahme, kurz ADI (acceptable daily intake).

Ein vier Kilogramm schwerer Säugling müsste von der in der Stichprobe am stärksten belasteten Muttermilch mehr als 2777,778 Liter am Tag trinken, um den ADI-Wert zu überschreiten. Selbst darüber hinaus ist nicht von einer Gesundheitsgefährdung auszugehen, da die WHO für Glyphosat einen ADI-Wert von 1,0 mg/kg festgelegt hat. Die Daten, die von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 27. Juni veröffentlicht wurden, entsprechen nicht wissenschaftlichen Standards und stehen in keinem Verhältnis zur Berichterstattung.

Darstellung der ADI-Werte und Vergleiche mit Trinkwasser-Grenzwerten

Kritik an der Methodik und Darstellung der Studie

Die wesentlichen Kritikpunkte an der Studie wurden in einem Fact-Sheet zusammengefasst. Journalisten haben die Aufgabe, Informationen zu sortieren, zu strukturieren, einzuordnen und letztlich zu bewerten. Es wäre bedauerlich, wenn Mütter aufgrund oberflächlicher Berichterstattung verunsichert würden und ihren Kindern die Muttermilch vorenthalten.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 25. Juni 2015 berichtet, dass ein Labor in Leipzig in 16 Muttermilchproben den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat gemessen hat. Diese Messungen wurden als „sehr besorgniserregend“ bezeichnet. Die gefundenen Werte lagen in der Größenordnung von 0,2 bis 0,4 Nanogramm je Milliliter (ng/ml oder µg/l). Diese Werte liegen laut der Internet-Plattform "Genfood?" deutlich über dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Pestizidrückstände von 0,1 ng/ml.

Die teilnehmenden Frauen waren laut Bündnis 90/Die Grünen keine Anwenderinnen von Glyphosat und ernährten sich überwiegend von konventionellen Lebensmitteln. Der grüne Abgeordnete Harald Ebner erklärte, dass die Ergebnisse zeigten, dass Glyphosat allgegenwärtig sei und die Belastung in jeder untersuchten Muttermilchprobe den für Trinkwasser zulässigen Wert übersteige, was einen dringenden Handlungsbedarf verdeutliche.

Irene Witte, Professorin am Institut für Toxikologie der Universität Oldenburg, äußerte sich überrascht über die hohen Rückstandswerte in der Muttermilch, da Glyphosat stark wasser- und nicht fettlöslich sei. Sie wies darauf hin, dass aus 16 Proben keine endgültigen Schlüsse gezogen werden könnten, die Werte jedoch ein erster Hinweis seien. Sie forderte eine Ausweitung der Untersuchungen auf mehr Frauen und die Berücksichtigung ihrer Ernährungsgewohnheiten.

Schema der im Labor durchgeführten Analysemethode

Bewertung durch Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Nationale Stillkommission

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Nationale Stillkommission schätzen die gemessenen Gehalte von bis zu 0,43 Nanogramm (ng) pro Milliliter (ml) als gesundheitlich unbedenklich ein. Die veröffentlichten Werte würden bei Neugeborenen zu einer Glyphosataufnahme führen, die um einen Faktor von mehr als 4000 niedriger liegt als der in der EU abgeleitete Richtwert, bei dem keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten sind.

Es bestehen erhebliche Zweifel an der Methodik des Tests. Die Nationale Stillkommission und das BfR weisen darauf hin, dass Muttermilch nach wie vor die natürliche und beste Nahrung für Säuglinge ist. Sie ist gut verdaulich und deckt den Bedarf an Nährstoffen und Flüssigkeit.

Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand reichert sich Glyphosat aufgrund seiner physikalisch-chemischen Eigenschaften nicht im Fettgewebe an. In Bezug auf die verwendete ELISA-Methode bestehen Zweifel an deren Zuverlässigkeit für die Analyse von Muttermilch. Die dem BfR bekannten ELISA-Tests sind für die Bestimmung von Glyphosat in Wasserproben validiert, eine Eignung für Milch und andere fetthaltige Matrices ist nicht belegt.

Die vom BfR auf Basis der veröffentlichten Glyphosatgehalte in Muttermilch durchgeführten Berechnungen ergaben für ein ausschließlich gestilltes Neugeborenes eine tägliche Glyphosataufnahme von 0,000065 mg pro kg Körpergewicht. Die akzeptierte tägliche Aufnahmemenge (ADI) in der EU liegt bei 0,3 mg pro kg Körpergewicht, bei der keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten sind. Die aufgenommene Menge liegt somit um einen Faktor von mehr als 4000 niedriger als der gesundheitlich abgeleitete Richtwert.

Eine Überschreitung des Trinkwasserhöchstgehaltes bedeutet nicht zwangsläufig ein gesundheitliches Risiko, da der Trinkwasserhöchstgehalt ein Vorsorgewert für alle Pestizide ist und nicht toxikologisch für einzelne Wirkstoffe abgeleitet wird. Für Pestizidrückstände in Babynahrung liegt der maximal zulässige Höchstgehalt bei 10 ng pro Gramm (g) Fertignahrung.

Babys Fläschchen zubereiten 🍼I Temperatur genau, schnell und einfach I Alinasfamilytime

Methodische Mängel und wissenschaftliche Einordnung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auf Grundlage der vorliegenden Informationen erhebliche Zweifel an der Methodik des von Bündnis 90/Die Grünen beauftragten Tests geäußert. Die verwendeten ELISA-Tests sind laut BfR für die Bestimmung von Glyphosat in Wasserproben validiert, jedoch nicht für Milch oder andere fetthaltige Matrices.

Es fehlen Angaben zur Auswahl der Probandinnen und zur Gewinnung der Proben. Die Ergebnisse beschränken sich auf eine Tabelle mit Messwerten, ohne Angabe von Standardabweichungen. Laut Legende wurde ein nicht akkreditiertes Verfahren eingesetzt, und es fehlen Kontrollen oder Referenzwerte. Eine genaue Beschreibung der Methode fehlt.

Die vom BfR in einer ersten Stellungnahme aufgeworfenen Fragen können aus den vorgelegten Daten nicht beantwortet werden. Es sei somit völlig unklar, wie die ermittelten Werte zustande gekommen sind, und eine Aussage zu einer etwaigen Gesundheitsgefährdung sei auf Basis dieser Daten nicht möglich.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass durch den enormen Fortschritt der analytischen Methodik in den letzten 30 Jahren heute fast jede Substanz bei entsprechendem Aufwand auch in Muttermilch nachweisbar ist. Der alleinige Nachweis kann daher kein ausreichender Grund für Besorgnis sein; entscheidend ist die Höhe der Gehalte, die gesundheitlich bewertet werden müssen.

Institutionelle Reaktionen und Empfehlungen

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Nationale Stillkommission haben beim Thema „Glyphosat in Muttermilch“ Entwarnung gegeben. Sie betonten, dass Mütter sich nicht verunsichern lassen und wie bisher stillen sollten.

Die hessische Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Priska Hinz reagierte auf die Untersuchungsbefunde und forderte ein Handeln, da die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat für wahrscheinlich krebserregend halte. In Hessen unterliegt der Einsatz von Glyphosat auf öffentlichen Freiflächen außerhalb land-, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Flächen einem Genehmigungsvorbehalt.

Der Stuttgarter Landwirtschaftsminister Alexander Bonde zeigte sich „äußerst beunruhigt“ und erinnerte daran, dass die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) den Bund aufgefordert habe, aus Vorsorgegründen die Abgabe von Glyphosat an Privatpersonen zu verbieten.

Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), forderte amtliche Untersuchungen anstelle von einigen Untersuchungen im Auftrag der Grünen-Partei.

Die Arbeitsgemeinschaft Glyphosat rügte die Verunsicherung vieler Familien durch die Berichterstattung und hält die Anlage der Untersuchung und ihre „effektheischende Art der Veröffentlichung“ für bedenklich. Sie betonte, dass die festgestellten Mengen keinen Anlass zur Sorge geben.

Grafik zur Verteilung von Glyphosat-Werten in Muttermilchproben

Diskussion über Krebserregung und Zulassung

Umstritten ist, ob Glyphosat die Gesundheit schädigt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sah in einem Bericht von 2013 keine Gefahren, während die Krebsforschungsagentur IARC der WHO den Wirkstoff im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ einstufte.

Wenn Glyphosat krebserregend sei, müsse jede Belastung als bedeutsam betrachtet werden, und jedes Molekül könne Krebs erzeugen, wobei eine hohe Konzentration die Wahrscheinlichkeit erhöhe. Die Genehmigung für Glyphosat in der Europäischen Union läuft Ende des Jahres aus und wird neu geprüft.

Die Grünen forderten Konsequenzen und ein sofortiges Verbot von Glyphosat, bis die Frage der krebsauslösenden Wirkung geklärt ist.

tags: #bundnis #90 #grune #muttermilch