Die Geburt eines Kindes verändert das Leben grundlegend und wirft oft Fragen bezüglich der beruflichen Zukunft auf. Insbesondere nach der Elternzeit kann es zu einer Phase der Arbeitslosigkeit kommen. Dieser Artikel beleuchtet die Regelungen und Möglichkeiten rund um das Arbeitslosengeld nach der Elternzeit in Südtirol und bietet umfassende Informationen für betroffene Eltern.
Mutterschutz und Elternurlaub: Rechte und Pflichten
Sobald ein Arbeitgeber über eine Schwangerschaft informiert ist, greift der sogenannte Mutterschutz. Dies beinhaltet ein Kündigungsverbot für die Arbeitnehmerin bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes. Ebenso sind Überstunden und Nachtarbeit in dieser Zeit untersagt.
Die obligatorische Mutterschaft dauert in der Regel fünf Monate. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer flexiblen Gestaltung: Mit Genehmigung des Betriebsarztes kann ein Teil der Mutterschaft vor der Geburt (maximal ein Monat) und der Rest nach der Geburt genommen werden. Alternativ ist es möglich, die gesamten fünf Monate nach der Geburt zu nehmen, was jedoch eine gesonderte Genehmigung und einen eigenen Antrag erfordert.
Der Elternurlaub muss nicht zwingend unmittelbar nach der obligatorischen Mutterschaft angetreten werden. Er kann bis zum 12. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich hat jeder Elternteil Anspruch auf drei nicht übertragbare Monate Elternurlaub. Zusätzlich stehen drei weitere Monate zur Verfügung, die zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden können, was insgesamt neun Monate ergibt.
Diese Zeit muss nicht zusammenhängend genommen werden. Je nach Kollektivvertrag kann der Elternurlaub auch in Tagen oder Stunden beansprucht werden.
NEU: Für Arbeitnehmer, deren obligatorische Mutterschaft nach dem 31.12.2022 endet, gibt es eine Neuerung: 80 % der Kosten werden für einen Monat vom NISF (anstatt 30 %) übernommen, jedoch nur bis zum 6. Lebensjahr des Kindes.
Während des Elternurlaubs bleiben Urlaube, zusätzliche Monatslöhne (13. und 14. Gehalt) sowie die Abfertigung weiterhin bestehen und verursachen Kosten für das Unternehmen.
Der Antrag für Elternurlaub muss lediglich beim Arbeitgeber eingereicht werden; ein gesonderter Antrag beim NISF ist nicht erforderlich.

Vaterschaftsurlaub und Elternzeit für Männer
Auch Väter haben spezifische Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes. Der Vater ist verpflichtet, 10 Tage Vaterschaftsurlaub zu nehmen, entweder zusammenhängend oder getrennt, entweder zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin oder innerhalb der ersten fünf Lebensmonate des Kindes. Diese verpflichtenden 10 Tage werden vom NISF vergütet.
Grundsätzlich kann auch der Vater Elternurlaub in Anspruch nehmen. Die Entscheidung, sich um das Kind zu kümmern, kann für Männer mit besonderen Herausforderungen verbunden sein, wie die Geschichte von Simon Profanter zeigt. Trotz des Wandels in der Gesellschaft und der zunehmenden Akzeptanz von Vätern, die sich aktiv um ihre Kinder kümmern, ist Südtirol noch kein Land, in dem väterliche Elternzeit die Norm ist.
Zahlen des Arbeitsförderungsinstituts AFI belegen, dass im Jahr 2020 nur eine geringe Anzahl von Vätern über die verpflichtenden 10 Tage hinaus Elternzeit nahm. Die meisten Väter, die sich für eine berufliche Auszeit entscheiden, tun dies aus freien Stücken, ähnlich wie Mütter.
Im Jahr 2021 kündigten südtirolweit 1.100 Eltern, davon 216 Väter. Dieses Verhältnis von fünf Müttern zu einem Vater ist seit 2018 stabil. Vor zehn Jahren lag der Anteil der Väter, die wegen der Elternschaft kündigten, bei nur drei Prozent.
Während Frauen oft angeben, dass sich Kinderbetreuung und Beruf schwer vereinbaren lassen, arbeiten 94 % der befragten Männer Vollzeit. Bei Frauen nennen zwei Drittel die Kinderbetreuung als Hauptgrund für Teilzeitarbeit.
Die Wahrnehmung, dass Kinderbetreuung primär Frauensache ist, spiegelt sich auch in der Familienstudie wider: Mütter bleiben deutlich öfter zu Hause, wenn Kinder krank sind, kümmern sich um die Verpflegung, das Anziehen, die Hausaufgaben und bringen die Kinder zu Betreuungseinrichtungen.
Für Männer wie Simon Profanter, die sich bewusst entscheiden, mehr Zeit für ihre Kinder zu haben, kann der Weg steinig sein. Trotz gegenteiliger Informationen von Arbeitgebern und Gewerkschaften stellte sich heraus, dass Väter unter bestimmten Umständen die gleichen Rechte auf Arbeitslosengeld und Auszahlung der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist wie Mütter haben können, wenn sie im ersten Lebensjahr des Kindes kündigen.

Arbeitslosengeld nach Elternzeit: Voraussetzungen und Anspruch
Nach Beendigung der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern Sie zuvor angestellt waren und in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in die Sozialversicherung eingezahlt haben (Anwartschaft).
Während der Elternzeit beziehen Sie Elterngeld und zahlen keine Sozialabgaben. Dennoch gilt die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes als Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld.
Für Elternzeiten, die länger als drei Jahre dauern, können Sie sich freiwillig weiterversichern, um die Anwartschaft zu erfüllen und somit nach einer langen Elternzeit Arbeitslosengeld beziehen zu können.
Wichtige Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld sind:
- Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung.
- Bereitschaft, eine Teilzeitarbeit von mindestens 15, aber nicht mehr als 32 Stunden pro Woche aufzunehmen, falls Sie während der Elternzeit arbeitslos werden und die Voraussetzungen für das volle Arbeitslosengeld nicht erfüllen.
Sollten Sie die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld nicht erfüllen, weil Sie vor Beginn der Elternzeit bereits arbeitslos und auf Jobsuche waren, besteht die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen. Hierbei werden Ihr Vermögen und gegebenenfalls das Einkommen anderer Haushaltsmitglieder geprüft.
Vermeidung von Arbeitslosigkeit nach der Elternzeit
Arbeitslosigkeit nach der Elternzeit lässt sich oft vermeiden. Mit dem Ende der Elternzeit wird Ihr Arbeitsvertrag wieder gültig. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen eine nach Art und Umfang vergleichbare Stelle anzubieten.
Eine offene und frühzeitige Kommunikation mit Ihrem Vorgesetzten ist entscheidend. Informieren Sie alle Beteiligten über Ihre Pläne und sprechen Sie über mögliche Anpassungen Ihrer Arbeitszeit, falls Sie nicht sofort wieder mit der vollen Stundenzahl einsteigen möchten.
Sollten keine Kompromisse gefunden werden oder sich der Betrieb stark verändert haben, kann es zu einer Kündigung kommen. Der besondere Kündigungsschutz endet mit der Elternzeit, der allgemeine Kündigungsschutz bleibt jedoch bestehen.
Eine Kündigung durch das Unternehmen führt direkt zum Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei einer Selbstkündigung oder einem Aufhebungsvertrag kann es zu einer Sperrfrist kommen, bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt.
Es ist wichtig, sich fristgerecht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden.
Die verlängerte Arbeitspause kann auch als Chance für eine berufliche Neuorientierung, eine Selbstständigkeit oder Weiterbildung genutzt werden. Informieren Sie sich bei der Arbeitsagentur über Möglichkeiten wie Bildungsgutscheine.
Besonderheiten bei Kündigung durch die Mutter/den Vater
In Italien besteht für angestellte Mütter ein Entlassungsverbot für die Zeit der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Kündigt eine Frau in diesem Zeitraum, muss sie keine Kündigungsfrist einhalten und hat Anspruch auf eine Entschädigungszahlung sowie auf das Arbeitslosengeld NASpI.
Für Väter, die im ersten Lebensjahr des Kindes kündigen, um sich um dieses zu kümmern, gelten ähnliche Regelungen. Auch ihnen kann die NASpI zustehen, und die nicht eingehaltene Kündigungsfrist kann ausbezahlt werden. Dies ist jedoch komplex und kann zu unterschiedlichen Auslegungen führen.
Für eine freiwillige Kündigung innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes muss diese vom Arbeitsinspektorat bestätigt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Kündigung die freie Entscheidung der Arbeitnehmerin ist und kein Druck vom Arbeitgeber ausgeht.
Frauen, die wegen der Kindererziehung kündigen, droht die Altersarmut. Die Regelungen zum Erhalt des Arbeitslosengeldes bei Selbstkündigung innerhalb des ersten Lebensjahres können hier eine Unterstützung bieten. Es gibt Möglichkeiten, die Erziehungszeit rentenrechtlich abzusichern, beispielsweise durch einen Zuschuss zur Rentenkasse.

Unterstützungsleistungen für Familien in Südtirol
Neben dem Arbeitslosengeld gibt es in Südtirol eine Reihe von finanziellen und praktischen Unterstützungen für Familien:
Familiengeld und Kindergeld
- Assegno unico universale (Einheitliches staatliches Kindergeld): Tritt ab dem 7. Schwangerschaftsmonat bis zum 21. Lebensjahr des Kindes in Kraft und ersetzt verschiedene frühere Leistungen wie den Bonus bebé, Bonus Mamma domani und den Bonus asilo nido. Die Höhe setzt sich aus einem Fixbetrag und einem variablen Teil, der von der ISEE (Indikator der wirtschaftlichen Situation) abhängt, zusammen.
- Bonus bebé (Geburtenbonus): Ein monatlicher Bonus für einkommensschwache Familien, der online oder über ein Patronat beantragt werden kann.
- Landeskindergeld: Richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage laut ISEE und steht Familien mit einem ISEE-Wert von bis zu 46.000 € zu.
- Landesfamiliengeld: 200 € monatlich in den ersten drei Lebensjahren des Kindes, einkommensunabhängig.
- Landesfamiliengeld+: Speziell für Väter, die in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes mindestens einen Monat Elternzeit nehmen.
- "Bonus Mamme" für arbeitende Mütter: Eine monatliche Unterstützung für erwerbstätige Mütter, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- KITA-Bonus: Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertagesstätten, dessen Höhe von der ISEE abhängt.
Weitere Unterstützungen
- Rentenrechtliche Absicherung der Erziehungszeiten: Zuschuss für Eltern, die nach der Geburt in die Rentenkasse einzahlen.
- Mutterschaftsgeld des INPS: Einmaliger Beitrag für ansässige Frauen, der einkommensunabhängig ist oder von der ISEE abhängt.
- Sozialbonus auf Stromlieferungen: Ein Rabatt auf die Stromrechnung für Familien mit niedrigem Einkommen oder besonderem medizinischem Bedarf.
- Unterstützung bei Unterhaltszahlungen: Der Staat leistet Vorschüsse, wenn der unterhaltspflichtige Ex-Partner nicht zahlt.
Die Beantragung der meisten Leistungen erfordert die Vorlage einer ISEE-Erklärung. Informationen und Antragsformulare sind in der Regel online auf den Webseiten des INPS/NISF oder über Patronate erhältlich.
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Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Herausforderungen und Lösungsansätze
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt eine zentrale Herausforderung, insbesondere für Frauen. Viele Arbeitgeber bieten noch immer keine flexiblen Arbeitszeitmodelle oder Teilzeitoptionen an, was Frauen oft zur Kündigung zwingt. Dies verschärft den Fachkräftemangel und kann zu finanziellen Engpässen führen.
Um diese Situation zu verbessern, sind Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen erforderlich:
- Politische Initiativen: Programme zur Förderung der Gleichstellung und zur Verbesserung der Kinderbetreuungsinfrastruktur sind notwendig.
- Unternehmensverantwortung: Arbeitgeber müssen flexiblere Arbeitsmodelle einführen und familienfreundliche Kulturen schaffen. Dies beinhaltet auch die Bereitschaft, Vertretungen für Elternzeit gut zu organisieren und die Rückkehr ins Unternehmen zu erleichtern.
- Gesellschaftlicher Wandel: Stereotype bezüglich der Rollenverteilung in der Familie müssen abgebaut werden, um eine gerechtere Aufteilung von Care-Arbeit zu ermöglichen.
Die Realität in Südtirol zeigt, dass trotz steigender Erwerbsquoten von Frauen ein Großteil in Teilzeit arbeitet, was oft auf die Schwierigkeit zurückzuführen ist, Beruf und Familie zu vereinbaren. Die freiwillige Kündigung von Müttern ist eine Strategie, um dieser Problematik zu begegnen, birgt aber langfristige Risiken.
Unternehmen, die familienfreundliche Bedingungen anbieten, können nicht nur qualifizierte Mitarbeiterinnen halten, sondern auch ihr Image als attraktiver Arbeitgeber verbessern.

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