Arbeitgeberbescheinigung für Elterngeld bei beendetem Arbeitsverhältnis

Das Elterngeld stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern dar. Es ermöglicht ihnen, sich der Erziehung und Betreuung ihres Kindes zu widmen, indem es Einkommensverluste ausgleicht, die entstehen, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten. Somit bildet das Elterngeld eine wesentliche finanzielle Grundlage für Familien.

Es existiert in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus, welche auch miteinander kombiniert werden können. Um Elterngeld zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der erst nach der Geburt des Kindes eingereicht werden kann. Ein zentraler Bestandteil dieses Antrags ist die Bescheinigung des Arbeitgebers.

Mutter mit Baby

Notwendige Unterlagen für den Elterngeldantrag

Neben der Arbeitgeberbescheinigung sind weitere Dokumente für den Antrag auf Elterngeld notwendig:

  • Geburtsnachweis des Kindes: Eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung, die im Krankenhaus oder von der Hebamme ausgestellt wird.
  • Nachweise über das bisherige Einkommen:
    • Mütter: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
    • Väter: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
  • Für Selbstständige reicht in der Regel der letzte Steuerbescheid aus.

Wer während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeitet, muss zusätzliche Unterlagen einreichen, wie beispielsweise eine Angabe zum voraussichtlichen Einkommen während des Elterngeldbezugs oder im Falle von Selbstständigen eine eigene Erklärung über bisherige und zukünftige Arbeitszeiten.

Die Rolle der Arbeitgeberbescheinigung für das Elterngeld

Die vom Arbeitgeber zu erstellende Bescheinigung ist maßgeblich für den Nachweis des Einkommens der Eltern vor der Geburt des Kindes. Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) regelt in § 9 Abs. 1 genau, welche Angaben diese Bescheinigung enthalten muss. Dazu gehören:

  • Das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit.
  • Die steuerlichen Abzüge und Sozialabgaben, die für die Berechnung des Elterngeldes relevant sind.

Laut Gesetz sind sowohl der aktuelle als auch ehemalige Arbeitgeber verpflichtet, diese Angaben zu machen. Die zuständige Behörde kann die Bescheinigung oder Einkommensnachweise auch elektronisch vom Arbeitgeber abrufen, sofern der betroffene Arbeitnehmer dem zugestimmt hat.

Formular einer Arbeitgeberbescheinigung

Besonderheiten bei beendetem Arbeitsverhältnis

Auch wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, ist eine Arbeitgeberbescheinigung für den Elterngeldantrag erforderlich. In diesem Fall muss sich der Antragsteller an seinen ehemaligen Arbeitgeber wenden, um die notwendigen Angaben zu erhalten. Die gesetzliche Verpflichtung zur Auskunft besteht auch für ehemalige Arbeitgeber.

Es ist wichtig zu beachten, dass Elterngeld-Anträge und die spezifischen Anforderungen der Elterngeldstellen von Bundesland zu Bundesland in Details variieren können. Eine Arbeitgeberbescheinigung muss jedoch immer dem Antrag beigelegt werden. Viele Elterngeldstellen der Länder stellen Vordrucke und Muster für Arbeitgeberbescheinigungen zur Verfügung, die den Prozess erleichtern können.

Mögliche Konsequenzen bei Nichtausstellung

Wenn Arbeitgeber die erforderlichen Bescheinigungen nicht ausfüllen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld nach sich ziehen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, der Bundesagentur für Arbeit über ein Formular Auskunft über ausscheidende Mitarbeiter zu geben. Bei dieser Arbeitgeberbescheinigung handelt es sich um ein Formular der Bundesagentur für Arbeit, das als Vordruck gespeichert werden kann. Oftmals bietet eine Lohnbuchhaltungssoftware auch die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der relevanten Informationen.

Elterngeld einfach verstehen [2025]

Weitere Anwendungsfälle für Arbeitgeberbescheinigungen

Neben dem Elterngeld gibt es eine Vielzahl weiterer Situationen, in denen Arbeitnehmende eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Bescheinigung vorlegen müssen. Diese unterscheiden sich nicht nur in ihrem Zweck, sondern auch in ihrem Inhalt:

  • Kinderzuschlag: Für Familien mit geringem Einkommen, zusätzlich zum Kindergeld. Hier ist beim Erstantrag ein Formular vom Arbeitgeber auszufüllen.
  • Betreuungsbedarf für KITA-Plätze: Kindergärten fordern oft Nachweise über genaue Arbeitszeiten und das Entgelt der Eltern, um den Betreuungsbedarf zu ermitteln.
  • Steuerliche Nachweise: Finanzämter verlangen zunehmend mehr Nachweise von Arbeitnehmenden.
  • Nachweis für das häusliche Arbeitszimmer: Wenn der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt, muss dies vom Arbeitgeber bestätigt werden.
  • Visum für Einwanderer: Für die Aufnahme einer Arbeit in Deutschland benötigen Einwanderer mitunter eine Arbeitgeberbescheinigung für ein Visum.
  • Kreditvergabe: Bei der Beantragung eines Kredits kann eine Arbeitgeberbescheinigung gefordert werden, oft mit der Voraussetzung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

Diese Bescheinigungen sind jedoch nicht immer gesetzlich geregelt. Kostenlose Muster für verschiedene Zwecke bieten beispielsweise spezialisierte Softwareunternehmen an.

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